Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Zulassung einer Klage gegen Meta wegen Social-Media-Sucht erteilt.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Zulassung einer Klage gegen Meta wegen Social-Media-Sucht erteilt.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Dienstag die Berufung von Meta Platforms gegen ein Gerichtsverfahren in Vermont abgelehnt. In dem Fall wird dem Unternehmen vorgeworfen, Instagram so konzipiert zu haben, dass es bei jungen Nutzern Suchtpotenzial erzeugt.

Diese Entscheidung bedeutet, dass das vom Generalstaatsanwalt von Vermont eingeleitete Verfahren vor den staatlichen Gerichten fortgesetzt werden kann. Meta hatte die Zuständigkeit der lokalen Gerichte angefochten und argumentiert, der Fall falle nicht in deren Zuständigkeitsbereich.

Dieser Fall ist Teil einer Reihe von Klagen in den Vereinigten Staaten, die sich gegen große Social-Media-Plattformen richten. Mehrere Bundesstaaten, Kommunen und Schulbezirke werfen diesen Unternehmen vor, ihre Dienste absichtlich so gestaltet zu haben, dass sie die Aufmerksamkeit von Teenagern fesseln und zu zwanghaftem Gebrauch anregen.

In Vermont werfen die Behörden Meta vor, Instagram so entwickelt zu haben, dass die psychologischen Mechanismen von Teenagern ausgenutzt wurden, um die Verweildauer auf der Plattform und die damit verbundenen Werbeeinnahmen zu maximieren. Sie beschuldigen das Unternehmen außerdem, die Risiken der Nutzung seiner Dienste durch jüngere Nutzer heruntergespielt zu haben.

Meta weist diese Anschuldigungen zurück und behauptet, die vorgelegten Beweise reichten nicht aus, um eine rechtliche Verbindung zum Gebiet von Vermont herzustellen. Die Designentscheidungen für seine Produkte seien außerhalb des Bundesstaates getroffen worden.

Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs stellt einen verfahrenstechnischen Rückschlag für Meta dar, das bereits mit mehreren Klagen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Minderjährigen auf seinen Plattformen konfrontiert ist. Der Fall könnte nun vor den Gerichten von Vermont verhandelt werden.

Gemeinschaft

Bemerkungen

Die Kommentarfunktion ist geöffnet, aber vor Spam geschützt. Beiträge und Kommentare mit Links werden manuell geprüft.

Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.

Antworten Sie auf diesen Artikel

Kommentare werden moderiert. Werbebotschaften, automatisierte E-Mails und missbräuchliche Links werden blockiert.

Ihr erster Kommentar oder jede Nachricht, die einen Link enthält, wird möglicherweise erst nach Genehmigung veröffentlicht.