DAKAR, 12. Juni (Reuters) – Eine iranische Demokratieaktivistin wurde aus den Vereinigten Staaten in die Zentralafrikanische Republik abgeschoben. Ihr Anwalt bezeichnete diesen Schritt als „äußerst gefährlich“ und verurteilte die Überstellung in ein Land, zu dem die Betroffene keinerlei Verbindung habe.
Laut Anwältin Emily Trostle gehörte die Aktivistin zu einer Gruppe iranischer Frauen, die vor Verfolgung geflohen waren und von Abschiebung bedroht waren. Der Iran-US Legal Defense Fund (IALDF) berichtet, dass ursprünglich drei Frauen beteiligt waren, darunter eine, die zum Christentum konvertiert war. Letztendlich wurde jedoch nur eine von ihnen am Donnerstagabend in Louisiana abgefertigt.
Der Flug sollte nach einem geplanten Zwischenstopp in Accra, Ghana, in Bangui, der Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik, landen. Der Anwalt argumentiert, dass diese Art von Transfer die Aktivistin erheblichen Risiken aussetzt, darunter der Möglichkeit, anschließend in den Iran zurückgeschickt zu werden, wo ihr Verfolgung drohen könnte.
In den letzten Jahren hat die Zentralafrikanische Republik zugestimmt, Personen aufzunehmen, die im Rahmen internationaler Migrationsabkommen aus Drittstaaten ausgewiesen wurden. Diese Praxis wird jedoch regelmäßig von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, die einen Mangel an Garantien für den Schutz der Betroffenen anprangern.
In diesem konkreten Fall machten die US-Behörden zunächst keine Angaben zu den Gründen für die Abschiebung in ein Drittland anstatt in einen Staat, in dem der Aktivist Asyl hätte beantragen können. Auch der Status der anderen Personen, die ursprünglich von dem Verfahren betroffen waren, ist weiterhin unklar.
Dieser Fall ist Teil eines umfassenderen Kontextes der Verschärfung der Migrationspolitik und der Abschiebung in Drittländer, eine Praxis, die von internationalen Nichtregierungsorganisationen zunehmend angefochten wird.
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