MONDE

In Russland drohen den Gründern von OnlyFans nun Gefängnisstrafen.

In Russland drohen den Gründern von OnlyFans nun Gefängnisstrafen.
In Russland drohen den Gründern von OnlyFans nun Gefängnisstrafen.

Die russischen Behörden verschärfen ihr Vorgehen gegen Frauen, die erotische oder pornografische Inhalte auf OnlyFans, Telegram und anderen digitalen Plattformen verbreiten. Diese Aktivität, die lange toleriert wurde, sieht sich nun mit Durchsuchungen, der Beschlagnahme ihrer Ausrüstung, hohen Geldstrafen und mehrjährigen Haftstrafen in Strafkolonien konfrontiert. Diese Entwicklung basiert insbesondere auf Artikel 242 des russischen Strafgesetzbuches, der die Herstellung und Verbreitung pornografischen Materials unter Strafe stellt.

Sofya Vershinina, online bekannt als Sonya Marmeladova, erschien am 31. Juli vor einem Moskauer Gericht. Die 21-Jährige soll über 30 Millionen Rubel (umgerechnet etwa 350.000 Euro) durch den Verkauf von pornografischen Inhalten auf einem privaten Telegram-Kanal verdient haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, letztendlich wurde sie jedoch zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, mit einer Geldstrafe von 4,8 Millionen Rubel belegt und für drei Jahre von der Verwaltung von Online-Plattformen und jeglichen Online-Auftritten ausgeschlossen.

Abteilung K, zuständig für die Überwachung privater Konten

Auch andere Content-Creatorinnen sehen sich strafrechtlichen Verfahren gegenüber. Diana Shurygina, eine russische Medienpersönlichkeit, die auf OnlyFans und Telegram aktiv war, wurde festgenommen, nachdem sie gegen die Auflagen ihres Hausarrests verstoßen und weiterhin online Inhalte veröffentlicht hatte. Anastasia Ovsyannikova, bekannt als Nastya Kholod, und der deutsche Videograf Ludwig Krichker wurden ebenfalls unter Hausarrest gestellt. Die Behörden werfen ihnen die gemeinsame Produktion und Verbreitung pornografischer Bilder vor, was zu härteren Strafen führen könnte.

Die Überwachung obliegt insbesondere der Abteilung K, der Cybercrime-Einheit des russischen Innenministeriums. Deren Agenten infiltrieren Berichten zufolge kostenpflichtige Telegram-Gruppen und untersuchen OnlyFans-Profile, um Beweise zu sammeln. Die Verschärfung von Artikel 242 nach Beginn des Ukraine-Krieges ermöglicht nun die gezielte Verfolgung von online veröffentlichten Inhalten. Werden solche Inhalte von mehreren Personen erstellt oder geteilt, kann dies als Verbreitung durch mehrere Personen geahndet werden und eine Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Jahren nach sich ziehen. Dieses Vorgehen ist Teil der Kreml-Politik zur Verteidigung „traditioneller Werte“, eine Strategie, die er seit über einem Jahrzehnt verfolgt.

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