Im Kosovo hat das Verfassungsgericht die Ankündigung vorgezogener Wahlen vorläufig verboten.
Im Kosovo hat das Verfassungsgericht die Ankündigung vorgezogener Wahlen vorläufig verboten.

Das kosovarische Verfassungsgericht hat Präsidentin Vjosa Osmani vorläufig untersagt, den Termin für vorgezogene Neuwahlen vor dem 31. März bekanntzugeben. Diese Entscheidung verlängert die politische Krise in dem Balkanland.

Am vergangenen Freitag löste das Staatsoberhaupt das Parlament auf und rief Neuwahlen aus, nachdem es den Abgeordneten nicht gelungen war, innerhalb der verfassungsmäßigen Frist, die am Donnerstag um Mitternacht abgelaufen war, einen neuen Präsidenten zu wählen.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts untersagt dem Präsidenten derzeit die Festlegung eines Wahltermins und setzt zudem die parlamentarischen Verfahren zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts aus. Diese Maßnahme bleibt bis zum 31. März in Kraft.

Dieser juristische Eingriff erfolgt inmitten einer lang anhaltenden politischen Pattsituation im Kosovo, dem jüngsten Staat Europas, der engere Beziehungen zur Europäischen Union anstrebt.

Das Land war in den letzten Monaten mit anhaltender politischer Instabilität konfrontiert. Das tief gespaltene Parlament konnte sich nicht auf die Wahl eines Präsidenten einigen, sodass das Land einen Großteil des vergangenen Jahres ohne voll funktionsfähige Regierung blieb.

Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts soll das institutionelle Verfahren vor weiteren politischen Schritten geklärt werden, da die Spannungen zwischen verschiedenen politischen Kräften die Funktionsfähigkeit der kosovarischen Institutionen weiterhin behindern.