Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Honorare vieler niedergelassener Fachärzte in Frankreich um einige Euro. Diese Honorarerhöhung ist Teil der Umsetzung der 2024 zwischen den Ärzteverbänden und der staatlichen Krankenversicherung geschlossenen Vereinbarung, deren Inkrafttreten aufgrund der angespannten Finanzlage des Sozialversicherungssystems zunächst verschoben worden war. Betroffen sind unter anderem Kinderärzte, Psychiater, Neurologen, Dermatologen und Gynäkologen.
Für Kinderärzte steigt die Gebühr für obligatorische Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern unter zwei Jahren auf 50 €, während der Zuschlag für die Behandlung junger Patienten durch Psychiater auf 18 € erhöht wird. Auch Konsultationen in der Neurologie, Dermatologie und Endokrinologie sowie bestimmte technische, chirurgische und geburtshilfliche Eingriffe werden von begrenzten Gebührenerhöhungen profitieren.
Neue Geräte für Allgemeinmediziner
Die Reform beschränkt sich nicht auf Fachärzte. Sie sieht auch eine längere Konsultation vor, die einmal jährlich 60 € kostet und für Patienten über 80 in bestimmten Situationen gilt, beispielsweise bei der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Überprüfung mehrerer Behandlungen. Gleichzeitig werden die bisherigen Pauschalgebühren für Allgemeinmediziner durch eine jährliche Pauschale pro Patient ersetzt, die sich nach Alter, Gesundheitszustand und sozialen Verhältnissen richtet.
Laut dem nationalen Krankenversicherungssystem sollen diese Maßnahmen die Bedeutung der Privatpraxis steigern, den Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessern und die Prävention stärken. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf mehrere hundert Millionen Euro. Sie treten jedoch in einem angespannten Klima in Kraft, das durch den Streikaufruf niedergelassener Ärzte Anfang Januar geprägt ist – ein Zeichen dafür, dass diese Anpassungen zwar bedeutend sind, aber nicht ausreichen, um die Sorgen der Ärzteschaft zu zerstreuen.