Coinhouse erhielt am 23. Juli die Zulassung als Zahlungsinstitut von der französischen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen und Abwicklung (ACPR). Diese Zulassung ist ein bedeutender Meilenstein für die auf digitale Vermögenswerte spezialisierte französische Plattform. Die ACPR bestätigte diesen Status nach Rücksprache mit der Banque de France gemäß Artikel L. 522-6 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes.
Verstärkte Verpflichtungen gegenüber den Kunden
Dieser neue Status verpflichtet Coinhouse im Umgang mit seinen Kunden zu spezifischen Maßnahmen. Das Unternehmen muss mit jedem Kunden eine Rahmenvereinbarung für Zahlungsdienstleistungen abschließen. Diese Vereinbarung muss die in Artikel L. 314-12 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes festgelegten Informationen enthalten. Ziel dieser Anforderung ist es, die Transparenz der angebotenen Dienstleistungen und den Schutz der Nutzer zu gewährleisten.
Die Lizenz als Zahlungsinstitut ermöglicht es Coinhouse, sein Angebot an Finanzdienstleistungen innerhalb eines regulierten Rahmens zu erweitern. Diese Anerkennung durch die französische Aufsichtsbehörde stärkt die Position des Unternehmens auf dem Markt für digitale Vermögenswerte und eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten.
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