In einer Pressemitteilung kündigte Vincent Brengarth, der Anwalt von Rima Hassan, eine Gegenoffensive an, nachdem es zu einem, wie er es nannte, sehr ernsten Vorfall gekommen war. Offenbarungen herausgegeben von Die EnteDer Text prangert die massive, in Echtzeit erfolgende Veröffentlichung von Informationen in der Presse an, die der Geheimhaltung der Ermittlungen unterlagen, sowie den Austausch, der während der Maßnahme mit dem Sprecher des Justizministeriums stattfand, der als Quelle der Indiskretionen gilt.
Die erste Konsequenz: Rima Hassan hat heute Anzeige wegen Verletzung der beruflichen Schweigepflicht erstattet. Laut Pressemitteilung erfolgte diese Anzeige als Reaktion auf die Enthüllungen von Ente und zielt auf Fakten ab, die den Sprecher des Justizministeriums betreffen.
Gleichzeitig gibt Rechtsanwalt Vincent Brengarth an, dass er sich schriftlich an den Innenminister und den Justizminister gewandt habe, um die Einleitung verwaltungsrechtlicher Ermittlungen zu beantragen.
CBD wurde während des Polizeigewahrsams gefunden war therapeutisch
Die Pressemitteilung geht auch auf die Festnahme von Frau Rima Hassan am 2. April 2026 ein. Dem Text zufolge wurden in ihrem Besitz CBD-Produkte in Form von Blüten und Harz gefunden. Laut ihrer Anwältin erklärte Frau Hassan den Ermittlern umgehend, sie habe diese Produkte in einem auf CBD-Produkte spezialisierten Geschäft in Brüssel erworben.
Bei den Tests wurden keine Drogen gefunden.
In der Erklärung wird präzisiert, dass das Harz nach ersten Analysen der Polizei Spuren einer synthetischen Droge enthält.
Die Verteidigung führt jedoch ein weiteres Element an, das sie für wesentlich hält: Urintests ergaben, dass sich im Körper von Frau Rima Hassan keine solche Droge befand.
Die betreffende Frau bestreitet entschieden, synthetische Drogen gekauft zu haben. Sie beteuert, ihre einzige Absicht sei der legale Kauf von CBD-Produkten gewesen, einer Substanz, deren Verkauf und Konsum sowohl in Belgien als auch in Frankreich zugelassen ist.
Maßnahmen zur Entlastung von Rima Hassan von jeglichem Fehlverhalten
Die Erklärung besagt, dass bereits mehrere Schritte unternommen wurden, um Frau Rima Hassan schnellstmöglich von jeglichem Fehlverhalten zu entlasten. Der Kaufbeleg eines Fachgeschäfts wurde über ihren Anwalt an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Verteidigung gibt zudem an, festgestellt zu haben, dass das betreffende Harz in dem betreffenden Geschäft weiterhin erhältlich war. Daher wurde eine Probe erworben und der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Mit diesem Ansatz betont Herr Vincent Brengarth die Notwendigkeit, die Analysen und Untersuchungen, die zur Bestätigung der Aussagen seines Mandanten erforderlich sind, so schnell wie möglich durchzuführen.
Die Verteidigung vertritt die Theorie eines getäuschten Mandanten.
Die Erklärung geht noch weiter: Sollte sich das Vorhandensein einer synthetischen Droge in dem von Frau Rima Hassan gekauften CBD-Harz bestätigen, könnte sie, so die Verteidigung, als nichts anderes als ein Opfer angesehen werden, da sie über die Zusammensetzung des Produkts getäuscht worden wäre.
Schließlich lässt der Text erkennen, dass Frau Rima Hassan erwägt, eine Beschwerde gegen die Medien einzureichen, die ihrer Ansicht nach direkt für die Verbreitung von Falschinformationen verantwortlich sind.
Mit dieser Pressemitteilung verfolgt die Verteidigung eine klare Strategie: Sie prangert die Umstände an, unter denen Teile der Ermittlungen öffentlich gemacht wurden, und hält gleichzeitig daran fest, dass Rima Hassan CBD-Produkte legal erworben hat und dass sie, sollte sich das Vorhandensein synthetischer Drogen bestätigen, eher als Opfer denn als Verdächtige gelten könnte.

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