Wiedersehen: Cyrille Hamilcaro endgültig wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
Wiedersehen: Cyrille Hamilcaro endgültig wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

In einem Urteil vom 6. Mai bestätigte der Kassationsgerichtshof die Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters von Saint-Louis, Cyrille Hamilcaro, wegen unrechtmäßiger Ausübung seiner Amtsgeschäfte nach Ablauf seiner Sperrfrist. Frankreichs höchstes Gericht stellte fest, dass der ehemalige Amtsträger zwischen 2014 und 2020 trotz seines offiziellen Ausscheidens aus dem Amt weiterhin in kommunale Angelegenheiten eingegriffen hatte.

Die Richter stellten fest, dass Cyrille Hamilcaro die städtischen Dienstleistungen weiterhin leitete, kontrollierte und verwaltete, obwohl er nicht mehr berechtigt war, ein lokales Amt zu bekleiden. Im Mittelpunkt des sogenannten „Schattenbürgermeisterfalls“ stand die mutmaßliche Existenz einer Parallelverwaltung in Saint-Louis, in der Patrick Malet offiziell Bürgermeister war, während Cyrille Hamilcaro im Hintergrund weiterhin maßgeblichen Einfluss ausübte.

Ein Teil des Falles wurde an ein neues Berufungsgericht verwiesen.

Der Kassationsgerichtshof hob jedoch den Teil des Urteils auf, der den unzulässigen Interessenkonflikt bei der Anstellung von Cyrille Hamilcaros Ehefrau im Sozialzentrum Saint-Louis (CCAS) betraf. Diese Entscheidung beruht auf einer Ende 2025 verabschiedeten Gesetzesreform, die den Straftatbestand zugunsten gewählter Amtsträger veränderte. Daher muss ein neuer Prozess vor einem anderen Richterkollegium am Berufungsgericht Saint-Denis stattfinden.

Die Gemeinde Saint-Louis, die seit 2022 als Nebenklägerin an dem Verfahren beteiligt ist, begrüßte die „unwiderrufliche“ Entscheidung bezüglich des rechtswidrigen Gebrauchs kommunaler Befugnisse. Das Verteidigungsteam von Cyrille Hamilcaro ist seinerseits der Ansicht, dass die Teilabweisung der Klage eine neue Phase des Gerichtsverfahrens einleitet, insbesondere in Bezug auf Fragen zu Sanktionen und Schadensersatz.

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