Die Untersuchungskammer des Pariser Berufungsgerichts ordnete mit Urteil vom 7. April an, dass François Asselineau sich vor dem Pariser Strafgericht wegen sexueller Belästigung und sexueller Nötigung einer Mitarbeiterin sowie versuchter sexueller Nötigung einer weiteren Mitarbeiterin verantworten muss. Diese Gerichtsentscheidung, die am Dienstag von einer Justizquelle gegenüber der AFP bestätigt wurde, fällt in eine politisch besonders heikle Zeit: Der Präsident der Volksrepublik Frankreich hatte Ende März seinen Wahlkampf für die Präsidentschaftswahlen 2027 eröffnet.
Der Fall geht auf Mai und Juni 2020 zurück, als zwei Mitarbeiter des Politikers nacheinander Anzeigen gegen ihn erstatteten. Asselineau wurde 2021 angeklagt, das Verfahren jedoch im Dezember 2024 von den Untersuchungsrichtern eingestellt. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Berufung ein. Über diese Berufung entschied die Untersuchungskammer schließlich zugunsten der Anklage und hob damit die ursprüngliche Entscheidung auf.
Eine hierarchische Autorität im Zentrum der mutmaßlichen Ereignisse
Die Anklagepunkte sind besonders schwerwiegend: sexuelle Belästigung und sexuelle Nötigung durch eine Person, die ihre aufgrund ihrer Position verliehene Autorität gegenüber der ersten Klägerin missbraucht hat, sowie versuchte sexuelle Nötigung unter denselben erschwerenden Umständen gegenüber der zweiten Klägerin. Der Missbrauch hierarchischer Macht ist somit ein zentrales Element der Anklage und unterstreicht die Schwere der dem Strafgericht vorgelegten Taten.
Der 68-jährige ehemalige Präsidentschaftskandidat hat sich bisher nicht öffentlich zu der Entscheidung geäußert. Sein Anwalt, Pierre Darkanian, lehnte eine sofortige Stellungnahme ab. Der Verhandlungstermin vor dem Pariser Strafgericht steht noch nicht fest.
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