Die Staatsanwaltschaft beim Pariser Berufungsgericht gab am Mittwoch, dem 15. Juli, bekannt, dass sie im Fall der Parlamentsassistenten des Front National (heute Rassemblement National) keine Revision beim Kassationsgericht einlegen wird. Diese Entscheidung erfolgte nach Überprüfung des Urteils vom 7. Juli und schließt eine mögliche Berufung der Staatsanwaltschaft vor dem höchsten Gericht aus.
Im Berufungsverfahren bestätigten die Richter die Verurteilung von Marine Le Pen und mehreren ehemaligen Parteifunktionären wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, verhängten jedoch mildere Strafen als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte insbesondere ein fünfjähriges Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter für die Abgeordnete des Départements Pas-de-Calais gefordert, während das Berufungsgericht diese Strafe auf eine fünfzehnmonatige Haftstrafe beschränkte, die sie bereits verbüßt hatte.
Marine Le Pen behält ihre Attraktivität
Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass das Urteil keinen Rechtsfehler enthielt, der eine Revision vor dem Kassationsgericht rechtfertigen würde. Der Kassationsgerichtshof ist nicht für die erneute Verhandlung des Sachverhalts zuständig, sondern lediglich für die Überprüfung der korrekten Rechtsanwendung durch die unteren Gerichte.
Marine Le Pen bestätigte ihrerseits, dass sie beim Kassationsgerichtshof Berufung einlegen wird. Sie wendet sich insbesondere gegen den von den Richtern bestätigten Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Diese Berufung setzt die Vollstreckung ihrer einjährigen Haftstrafe im Hausarrest mit elektronischer Fußfessel aus. Der Kassationsgerichtshof gab an, sein Urteil spätestens Anfang April 2027 zu fällen, wenige Wochen vor dem ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen, für die die Vorsitzende des Rassemblement National bereits ihre Kandidatur angekündigt hat.
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