Am Freitag gab die Antikorruptionsorganisation AC bekannt, Anzeige gegen Unbekannt erstattet zu haben, insbesondere gegen Bally Bagayoko, den Bürgermeister von Saint-Denis (Partei La France Insoumise). Die Anzeige betrifft den Verdacht der Veruntreuung öffentlicher Gelder und einer Scheinbeschäftigung bei der RATP (Pariser Verkehrsbetriebe) sowie mutmaßliche Fälle von Interessenkonflikten, Vetternwirtschaft, Integritätsbruch und unrechtmäßiger Anhäufung öffentlicher Ämter. Die Anzeige wurde an die Nationale Finanzstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Der 53-jährige Bürgermeister lehnte eine Stellungnahme ab.
Eine Kombination von Rollen im Zentrum der Verdächtigungen
Der Skandal entzündete sich an Fragen zu Bally Bagayokos Werdegang vor seiner Wahl zum Bürgermeister von Saint-Denis. Ihm wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum parallel ein kommunales Amt und eine Führungsposition bei der RATP (dem Pariser Verkehrsbetrieb) innegehabt zu haben. Laut Anklage bekleidete er neben dieser Doppelfunktion weitere gewählte Ämter, insbesondere das des stellvertretenden Bürgermeisters und später des Vizepräsidenten des Departementsrats. Der Verband fordert, dass der Sachverhalt im Lichte der für Vollzeitbeschäftigungen im öffentlichen Dienst geltenden Bestimmungen geprüft wird. Er betont erneut, dass die gleichzeitige Ausübung zweier Vollzeitstellen im öffentlichen Dienst ohne ausdrückliche und begründete Genehmigung verboten ist. Daher fordert er die Überprüfung mehrerer konkreter Punkte, darunter das Vorliegen einer Genehmigung für diese Doppelfunktion durch die RATP oder die Präfektur sowie die tatsächliche Anwesenheit von Bally Bagayoko an seinem jeweiligen Amt während der Zeit, in der er seine gewählten Ämter innehatte.
Einstellung, Arbeitszeiten und Vergütung werden genauestens geprüft
Die Beschwerden rühren auch von den Umständen der angeblichen Einstellung von Bally Bagayoko durch die RATP (Pariser Verkehrsbetriebe) im Jahr 2000 her. Zu diesen Beschwerden gehören ein Einstellungsverfahren ohne Auswahlverfahren oder Vorstellungsgespräch, „flexible“ Arbeitszeiten und eine großzügige Vergütung. Der Verband ist der Ansicht, dass diese Punkte gerichtlich untersucht werden sollten, um festzustellen, ob sie Unregelmäßigkeiten offenbaren. Er argumentiert, dass die Zahlung einer Vergütung für eine nicht vollzeitbeschäftigte Stelle bei der RATP einen Missbrauch öffentlicher Gelder darstellen könnte. Genau auf dieser Grundlage beruhen einige der Verdächtigungen wegen Scheinbeschäftigung und Veruntreuung öffentlicher Gelder.
Eine Erhöhung der Sozialleistungen wurde ebenfalls in Frage gestellt.
Die Beschwerde bezieht sich auch auf das Jahr 2015, als Bally Bagayoko sein Mandat als Bürgermeister verlor. Laut den von der Vereinigung vorgebrachten Vorwürfen gewährte ihm der damals von den Kommunisten geführte Stadtrat eine Erhöhung seiner stellvertretenden Bürgermeisterzulage um 102 Prozent. Angeblich sollte damit sein Gehalt aufgestockt werden, sodass es inklusive der dreizehnten Monatsprämie und weiterer Zulagen über 6.000 Euro monatlich betrug. Die Vereinigung ist der Ansicht, dass diese Beweislage eine gründliche Untersuchung rechtfertigt. Ihr Ehrenpräsident, der ehemalige Richter Eric Halphen, erklärt, dass es die Aufgabe seiner Organisation sei, alles zu melden, was sie für illegal oder dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufend hält, unabhängig davon, ob die Handlungen von Beamten des linken oder rechten politischen Spektrums begangen werden. Er betont, dass Beweise, die sowohl einen gewählten Kommunalbeamten als auch eine Institution wie die RATP (das Pariser Verkehrsunternehmen) belasten, der Nationalen Finanzstaatsanwaltschaft vorgelegt werden müssen, damit diese über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Für Bally Bagayoko steht viel auf dem Spiel. Der Bürgermeister von Saint-Denis sieht sich öffentlich in einem Fall verwickelt, der die Verwaltung öffentlicher Gelder, die Einhaltung von Vorschriften zur Kapitalanlage und die Integrität bei der Ausübung öffentlicher Pflichten betrifft. Die Nationale Finanzstaatsanwaltschaft wird nun entscheiden, ob sie weitere Ermittlungen einleitet.