Nintendo of Europe muss in Frankreich eine Geldstrafe von 35 Millionen Euro zahlen. Grund dafür sind Untersuchungen zu Fehlfunktionen bestimmter Joy-Con-Controller der ursprünglichen Nintendo Switch. Die Strafe bezieht sich auf irreführende Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Verbraucherinformationen, die zwischen 2018 und 2023 bereitgestellt wurden. Der Fall betrifft den berüchtigten Joy-Con-Drift: eine mangelnde Reaktionsfähigkeit des Analogsticks, die zu ungewollten Bewegungen auf dem Bildschirm führte. Spielfiguren konnten sich selbstständig bewegen, in die entgegengesetzte Richtung reagieren, unerwartete Aktionen ausführen oder stecken bleiben. In einigen Fällen wurde die normale Nutzung der Konsole dadurch erschwert oder gar unmöglich.
Die französische Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) wirft Nintendo of Europe vor, Verbraucher nicht ausreichend transparent über die Funktionsstörungen informiert zu haben. Die Untersuchung ergab, dass das Unternehmen erst 2020 mit der Kommunikation darüber begann, obwohl die Probleme bereits im Untersuchungszeitraum seit 2018 behoben worden waren.
Spieler werden unter Druck gesetzt, neue Controller zu kaufen
Aufgrund mangelnder Informationen kontaktierten einige Verbraucher den Nintendo-Kundendienst nicht. Andere tauschten ihre Controller auf eigene Kosten aus. Laut der französischen Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) könnten diese verspäteten und unvollständigen Informationen das Verhalten der Verbraucher beeinflusst haben: die Controller reparieren zu lassen, eine Entschädigung zu fordern oder neue Joy-Cons zu kaufen.
Die Ermittlungen wurden nach einer Beschwerde von UFC-Que Choisir im September 2020 eingeleitet. Der Nationale Ermittlungsdienst der DGCCRF übermittelte seine Schlussfolgerungen im Jahr 2025 an die Staatsanwaltschaft von Nanterre.
35 Millionen Euro und eine Pflichtveröffentlichung
Nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde Nintendo of Europe ein Vergleich über 35 Millionen Euro angeboten. Das Unternehmen nahm das Angebot an. Zum Verfahren gehört auch die Veröffentlichung einer Erklärung auf der Startseite der Nintendo-Website. Nintendo erklärte sich bereit, die Geldstrafe zu zahlen, wies aber gleichzeitig den Vorwurf der vorsätzlichen Irreführung der Verbraucher zurück. Das Unternehmen stellt die Vereinbarung als gütliche Beilegung des Verfahrens dar, nicht als Schuldeingeständnis.
Kostenlose Reparaturen sind weiterhin möglich
Seit 2023 repariert Nintendo of Europe im Rahmen einer europaweiten Initiative Joy-Con-Controller, die von diesem Fehler betroffen sind, kostenlos – auch über die gesetzliche Garantiezeit hinaus. Auf seiner französischen Support-Seite erklärt Nintendo, dass Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz bis auf Weiteres keine Kosten für die Reparatur eines Fehlers in der Joystick-Reaktion tragen müssen, der auf einen Herstellungsfehler oder normale Abnutzung zurückzuführen ist. Die Konsole muss nicht eingeschickt werden; es genügt, die betroffenen Controller zur Reparatur einzusenden.
Was Switch-Besitzer wissen müssen
Besitzer von Joy-Con-Controllern, die vom Drift-Problem betroffen sind, sollten zunächst die Stick-Kalibrierung, Konsolen-Updates und die interne Software der Controller überprüfen. Sollte das Problem weiterhin bestehen, plant Nintendo, einen Reparaturservice für die betroffenen Controller anzubieten.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Sanktion nicht für die Switch 2 oder sämtliches Nintendo-Zubehör gilt. Sie betrifft Fehlfunktionen bestimmter Joy-Con-Controller der Nintendo Switch 1, die im März 2017 auf den Markt kam, und insbesondere die Art und Weise, wie die Verbraucher über mehrere Jahre hinweg darüber informiert wurden.