Verhandlungen zwischen der DR Kongo und der AFC/M23: In der Schweiz wurden Fortschritte gemeldet, aber keine Einigung in den Kernpunkten erzielt.
Verhandlungen zwischen der DR Kongo und der AFC/M23: In der Schweiz wurden Fortschritte gemeldet, aber keine Einigung in den Kernpunkten erzielt.

Die Gespräche zwischen der kongolesischen Regierung und der bewaffneten Gruppe AFC/M23 endeten nach fünftägigen Verhandlungen in Montreux, Schweiz, ergebnislos. Trotz einer Abschlusserklärung, die Fortschritte erwähnte, bestehen weiterhin erhebliche Meinungsverschiedenheiten, insbesondere in Bezug auf zentrale Fragen des Rahmenabkommens, das 2025 in Doha unterzeichnet werden soll.

Laut diplomatischen Quellen verliefen die Gespräche unter erheblichen Spannungen. Der Abschlusstext würde es beiden Seiten zwar ermöglichen, diese neunte Verhandlungsrunde ohne sichtbares Scheitern abzuschließen, die grundlegenden Streitpunkte jedoch nicht beizulegen. Hauptstreitpunkt ist das dritte Protokoll des Abkommens, das insbesondere Justizfragen und den humanitären Zugang regelt.

Auf juristischer Ebene fordert die AFC/M23 die Aufhebung der Todesurteile gegen einige ihrer Mitglieder sowie die Einstellung laufender Verfahren. Diese Forderung wurde von Kinshasa kategorisch zurückgewiesen, obwohl einige der Betroffenen an den Gesprächen in der Schweiz teilgenommen hatten.

Die Konflikte erstrecken sich auch auf den Wirtschaftsbereich. Die Rebellengruppe fordert die Wiedereröffnung der Banken in den von ihr kontrollierten Gebieten, die derzeit von den kongolesischen Behörden vom Finanzsystem abgeschnitten sind. Sie fordert außerdem die Rückgabe beschlagnahmter Vermögenswerte und beklagt Schwierigkeiten beim Zugang zu offiziellen Dokumenten, insbesondere Pässen.

Die strategische Frage des Flughafens Goma bleibt weiterhin ungeklärt. Kinshasa plädiert für dessen Wiedereröffnung, während die AFC/M23 eine mögliche militärische Nutzung befürchtet. Nach der jüngsten Verhandlungsrunde sind die Fortschritte begrenzt, die Hauptstreitpunkte bleiben ungelöst und der Ausgang des Prozesses ungewiss.

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