Premierminister Sébastien Lecornu hat beschlossen, Artikel 49.3 der Verfassung anzuwenden, um den Staatshaushalt 2026 zu verabschieden. Er wird diese Entscheidung den versammelten Ministern im Élysée-Palast offiziell verkünden und damit die Debatte zwischen zwei heiklen Optionen beenden: Erlasse der Exekutive oder Zustimmung des Parlaments. Die Option der Erlasse der Exekutive, die unter der Fünften Republik als beispiellos und politisch riskant galt, wurde letztlich verworfen.
Die Regierung hat in den letzten Tagen intensiv an beiden Szenarien gearbeitet. Zwar schienen Exekutivanordnungen in der Öffentlichkeit weniger Anstoß zu erregen, doch stellten sie ein erhebliches Risiko für die Stabilität der Regierung dar. Artikel 49.3 hingegen ist weiterhin unpopulär, bietet dem Amt des Premierministers jedoch eine entscheidende Garantie: Er schützt vor einer sofortigen Rüge. Sébastien Lecornu soll seine Entscheidung Mitte letzter Woche getroffen haben, nachdem er die Öffentlichkeit bis zuletzt im Ungewissen gelassen hatte.
Laut mehreren Regierungsquellen überzeugte auch der Regierungschef Emmanuel. Macron argumentierte, die Anwendung von Artikel 49.3 sei das „kleinere Übel“. Der Präsident bevorzugte zunächst Exekutivanordnungen, um die Finanzierung öffentlicher Maßnahmen, insbesondere militärischer Art, schnell sicherzustellen. Die Gefahr eines Sturzes des siebten Premierministers gab jedoch letztendlich den Ausschlag und zwang die Regierung, erneut auf Artikel 49.3 zurückzugreifen, um den Haushalt zu verabschieden.