Der Senat hat erneut für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Privatpersonen gestimmt.
Der Senat hat erneut für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Privatpersonen gestimmt.

Angesichts der steigenden Zahl von Unfällen im Zusammenhang mit Lachgas hat der Senat erneut einen härteren Kurs eingeschlagen. Am Montag verabschiedeten die Senatoren im Rahmen des Gesetzesentwurfs „RIPOST“ zur Stärkung der Maßnahmen gegen Störungen der öffentlichen Ordnung einen Straftatbestand für das Einatmen von Lachgas sowie ein generelles Verkaufsverbot an Privatpersonen. Diese Maßnahme, die trotz des Widerstands der Regierung verabschiedet wurde, bekräftigt eine Bestimmung, die das Oberhaus bereits im Februar in einem von der Sozialistischen Partei eingebrachten Gesetzentwurf gebilligt hatte. Laut den im Senat vorgelegten Zahlen wurden im Jahr 2025 mehr als 450 schwere Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit dem Konsum dieses Produkts registriert – ein vierzigfacher Anstieg innerhalb von nur sechs Jahren.

Innenminister Laurent Nuñez äußerte Bedenken und befürchtete einen Verstoß gegen europäische Vorschriften zum freien Warenverkehr. Mehrere Senatoren wiesen jedoch auf den Widerspruch hin, das Inhalieren eines Produkts unter Strafe stellen zu wollen, dessen Verkauf an Erwachsene weiterhin erlaubt bliebe. „Ein vollständiges Verbot erscheint uns dem Risiko absolut angemessen“, erklärte die Berichterstatterin Lauriane Josende (LR) und wies die Einwände der Regierung zurück.

Drei neue Verstöße und verdoppelte Geldstrafen

Der verabschiedete Text sieht für das Fahren unter Lachgaseinfluss eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe von 7.500 € vor. Der illegale Transport wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 9.000 € geahndet. Berufsgruppen, wie beispielsweise Konditoren oder Ärzte, behalten das Recht, Lachgas gemäß einer Verordnung zu erwerben. Diese Verordnung legt die autorisierten Vertriebswege fest und gewährleistet die Rückverfolgbarkeit der Chargen.

Der RIPOST-Gesetzentwurf, der auch Rave-Partys, Straßenrennen und Feuerwerkskörper ins Visier nimmt, muss nun den Gesetzgebungsprozess in der Nationalversammlung fortsetzen. Ein Termin für die Aufnahme in die Tagesordnung steht jedoch noch nicht fest, da der Parlamentskalender vor der Sommerpause bereits voll ist. Präventive Maßnahmen sollen zudem direkt in das Bildungsgesetz aufgenommen werden, um Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe über die Risiken des Einatmens dieses Gases aufzuklären.

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