Der Senat verabschiedet die von Gérald Darmanin befürwortete Strafrechtsreform.
Der Senat verabschiedet die von Gérald Darmanin befürwortete Strafrechtsreform.

Der Senat hat am Dienstag den von Justizminister Gérald Darmanin eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform des Strafrechtssystems mit 219 Ja- und 111 Nein-Stimmen angenommen. Ziel des Gesetzes ist es insbesondere, die Bearbeitung von Strafverfahren angesichts der massiven Überlastung der Gerichte – mehrere Tausend Fälle sind noch anhängig – zu beschleunigen.

Die zentrale Maßnahme sieht die Einführung eines Verfahrens zur Strafmilderung durch Absprache (sogenannte „Plea Bargaining“) für bestimmte Straftaten vor. Dieses System würde unter bestimmten Voraussetzungen die Verfahrensdauer verkürzen und die Anhörungen beschleunigen, im Gegenzug für eine Strafmilderung. Es setzt die Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft sowie das Fehlen von Einwänden seitens des Opfers voraus.

Eine Reform, die von einigen Mitgliedern der Justiz angefochten wird.

Mehrere Anwaltsorganisationen und linke Politiker äußerten Bedenken und argumentierten, dieses Verfahren könne die Schutzmechanismen von Strafprozessen untergraben. Senatoren schlossen jedoch bestimmte Straftaten, insbesondere die schwersten oder solche mit Beteiligung Minderjähriger, von diesem Mechanismus aus.

Der Gesetzentwurf muss nun von der Nationalversammlung geprüft werden, wo seine Verabschiedung aufgrund der fehlenden klaren Mehrheit der Regierung ungewiss erscheint. Der Entwurf enthält außerdem weitere Bestimmungen, wie die Ausweitung bestimmter Ermittlungsmethoden und Anpassungen in der Organisation der Strafgerichte.

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