POLITISCH Regierung und Reformen Öffentliches Gesundheitswesen

Die Obergrenze für Selbstbehalte im Gesundheitswesen wird verdoppelt, um 750 Millionen einzusparen.

Die Obergrenze für Selbstbehalte im Gesundheitswesen wird verdoppelt, um 750 Millionen einzusparen.
Die Obergrenze für Selbstbehalte im Gesundheitswesen wird verdoppelt, um 750 Millionen einzusparen.

Die Regierung hat die Verdopplung der jährlichen Obergrenze für Selbstbehalte und Zuzahlungen im Gesundheitswesen bestätigt. Diese Maßnahme soll den öffentlichen Haushalten 750 Millionen Euro einbringen. Ein Jahr nach der Verwerfung des ursprünglichen Plans greift die Regierung ihre Pläne zur Senkung der Gesundheitsausgaben nun wieder auf.

Im vergangenen Jahr wurde diese Reform nach heftigem Widerstand zurückgezogen. Gewerkschaften und Patientenverbände protestierten gegen die ihrer Ansicht nach weitere Kürzung der Erstattungen. Die angespannte Haushaltslage hat die Regierung nun offensichtlich dazu veranlasst, die Maßnahme erneut einzubringen.

Ein Projekt, das nach der Gegenreaktion im Jahr 2025 wiederbelebt wurde

Die Selbstbeteiligung gilt für Medikamente, paramedizinische Leistungen und Krankentransporte. Ihre jährliche Höchstgrenze, derzeit 50 €, würde auf 100 € pro Versicherter steigen. Dieser Beitrag ist im Vergleich zum Defizit der Sozialversicherung zwar weiterhin gering, aber Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Ausgabenkontrolle.

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