Gérald Darmanin rudert bei der „Strafprozessabsprache“ in Vergewaltigungsfällen zurück
Gérald Darmanin rudert bei der „Strafprozessabsprache“ in Vergewaltigungsfällen zurück

Angesichts des wachsenden Widerstands gegen seine Strafrechtsreform schlägt Gérald Darmanin nun vor, Sexualdelikte vom geplanten beschleunigten Gerichtsverfahren auszunehmen. In einem Schreiben an Anwälte und politische Parteien kündigt der Justizminister seine Absicht an, alle Straftaten, die in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fallen, einschließlich Vergewaltigung, aus dem Strafrechtssystem zu streichen.

Dieses Verfahren, PJCR (Verfahren zur Beurteilung gestandener Straftaten) genannt, ist die zentrale Maßnahme des SURE-Gesetzes („Nützliche, schnelle und wirksame Sanktion“). Angelehnt an das bereits bei bestimmten Delikten angewandte Geständnisverfahren ermöglicht es einem Angeklagten, der die Tat vollumfänglich zugibt, mit der Staatsanwaltschaft eine Strafvereinbarung auszuhandeln. Dies führt zu einer kürzeren Verhandlung und einer um etwa ein Drittel reduzierten Strafe. Ziel des Ministeriums ist es, den Bearbeitungsstau bei den Strafgerichten abzubauen.

Eine Reform, die unter starkem Druck von Anwälten und Verbänden steht.

Seit Wochen stößt der Text auf heftigen Widerstand von Strafverteidigern und Organisationen, die Opfer sexueller Gewalt verteidigen. Viele kritisieren ihn als summarisches Justizsystem, das Opfern ein faires, öffentliches und kontradiktorisches Verfahren verwehren könnte. Mehrere Organisationen befürchten zudem, dass ein solcher Mechanismus die traditionellen Grundsätze des französischen Strafrechts grundlegend verändern würde.

Das Justizministerium begründet die Reform mit der Überlastung der Gerichte: Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt etwa sechs Jahre bei Vergewaltigungen und acht Jahre bei bestimmten Tötungsdelikten. Vor dieser teilweisen Rücknahme der Reform schätzte das Ministerium, dass die Maßnahme bis zu 15 % der Strafverfahren betreffen würde. Mit dem Ausschluss von Sexualdelikten und Fällen, die in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fallen, würde sich der Anwendungsbereich nun auf einige Dutzend Fälle pro Jahr reduzieren, hauptsächlich Raub- und Totschlagsfälle, die vor den regionalen Strafgerichten verhandelt werden. Der Gesetzentwurf soll Ende Juni von der Nationalversammlung geprüft werden.

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