Arbeitslosenversicherung: Die Nationalversammlung lehnt die Reform der tarifvertraglichen Kündigungen ab.
Arbeitslosenversicherung: Die Nationalversammlung lehnt die Reform der tarifvertraglichen Kündigungen ab.

Die Nationalversammlung lehnte in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Verkürzung des Arbeitslosengeldbezugs bei einvernehmlicher Beendigung von Arbeitsverträgen ab und fügte der Regierung damit einen politischen Rückschlag zu. Der Text, der eine zwischen mehreren Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen getroffene Vereinbarung umsetzte, scheiterte nach der Annahme von Änderungsanträgen zur Streichung der entsprechenden Bestimmung mit 77 zu 32 Stimmen. Dieses Ergebnis war maßgeblich der starken Mobilisierung der Mitglieder von La France Insoumise zu verdanken, denen sich die Grünen und die Kommunisten anschlossen, während die Sozialisten sich der Stimme enthielten.

Die Regierung, die sich von dieser Maßnahme erhebliche Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung erhofft hatte, reagierte umgehend mit der Ankündigung einer zweiten Lesung des Gesetzentwurfs. Die Exekutive spricht von einem „Mobilisierungsproblem“ in der Nationalversammlung und argumentiert, dass die Abwesenheit einiger ihrer Unterstützer es der Opposition ermöglicht habe, die Abstimmung zu beeinflussen.

Ein Gerät im Zentrum einer politischen und sozialen Auseinandersetzung

Kernstück des Plans war die Verkürzung der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Diese sollte für unter 55-Jährige von 18 auf 15 Monate und für über 55-Jährige auf 20,5 Monate reduziert werden. Laut Regierung hätte diese Reform langfristig bis zu einer Milliarde Euro eingespart, während die durch Abfindungsvereinbarungen finanzierten Kündigungen bereits jährliche Ausgaben von 9,4 Milliarden Euro für die Arbeitslosenversicherung ausmachen, also mehr als ein Viertel der Gesamtausgaben.

Der Text hat jedoch heftigen Widerstand hervorgerufen. Kritiker bemängeln die Reform als Benachteiligung von Arbeitnehmern und weisen darauf hin, dass einvernehmliche Beendigungen nicht immer freiwillig erfolgen und verdeckte Entlassungen verschleiern können. Befürworter des Vorschlags heben hingegen einen „Zufallseffekt“ hervor und glauben, dass dieser Mechanismus mitunter als Alternative zur Kündigung genutzt wird, insbesondere von hochqualifizierten Mitarbeitern mit besseren Aussichten auf eine Rückkehr in den Beruf.

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