Ein 36-jähriger Mann wurde am Dienstag vom Strafgericht Wien zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er ein zwölfjähriges Mädchen über Snapchat sexuell belästigt hatte. Das Mädchen trauerte bereits um den Verlust ihrer Mutter. Die Taten, die zwischen 2024 und 2025 begangen wurden, führten dazu, dass das Mädchen am Tag, nachdem ihr Vater die Nachrichten entdeckt hatte, einen Selbstmordversuch unternahm; er konnte sie im letzten Moment retten.
Das Urteil, das unter der von Staatsanwältin Véronique Stasio geforderten zweijährigen Bewährungsstrafe lag, löste beim Anwalt der Nebenkläger Empörung aus. „Seitseiten der Justiz herrscht ein völliges Missverständnis hinsichtlich der Gefahr, die diese Täter für junge Menschen in den sozialen Medien darstellen“, prangerte Jean Sannier an und argumentierte, der Angeklagte habe seine psychischen Schwächen ausgenutzt, um sein Strafmaß zu mildern.
Ein Vater, der gezwungen ist, seine eigenen Ermittlungen durchzuführen
Der Beschuldigte, der seit 2011 unter verstärkter Vormundschaft stand, konnte dank des unermüdlichen Einsatzes des Vaters des Opfers gefunden werden. Dieser hatte vier Monate lang selbst den Absender der Nachrichten ausfindig gemacht, da er dem Rechtsweg misstraute. Die zufällige Aktivierung der Snapchat-Geolokalisierung des Verdächtigen ermöglichte seine Identifizierung; diese Information wurde umgehend an die Polizei weitergeleitet.
In der Anhörung stritt der Angeklagte jegliche Absicht ab und behauptete, er habe die strittigen Mitteilungen nicht veranlasst. Eine während seiner Haft durchgeführte psychiatrische Begutachtung kam jedoch zu dem Schluss, dass er voll strafrechtlich verantwortlich sei, ohne dass eine psychische Störung diagnostiziert wurde. Gleichzeitig wurde ein hohes Rückfallrisiko festgestellt.