Ein Mann in seinen Zwanzigern kam am Donnerstagnachmittag beim Einsturz eines Gebäudes in Pointe-à-Pitre, Guadeloupe, ums Leben. Drei weitere Personen, die sich im Gebäude aufhielten, wurden ebenfalls verletzt, eine davon schwer. Der Schwerverletzte wurde ins Universitätsklinikum gebracht. Die beiden anderen, leichter verletzten Personen konnten sich selbst aus den Trümmern befreien, bevor die Rettungskräfte eintrafen. Laut Staatsanwaltschaft gehören die vier Anwesenden derselben Familie an. Das Gebäude aus Holz und Stein wurde abgerissen, um an seiner Stelle private und gewerbliche Räumlichkeiten zu beherbergen. Eine Baugenehmigung war im Oktober 2025 erteilt worden, das Gebäude unterlag jedoch einer Anordnung zur Sicherung der Bausubstanz.
Es wurde eine Untersuchung der Zustände auf der Baustelle eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Pointe-à-Pitre hat Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung am Arbeitsplatz eingeleitet. Die Ermittlungen sollen die genauen Ursachen des Einsturzes klären und die Bedingungen der Abrissarbeiten überprüfen. Insbesondere muss geklärt werden, ob auf der Baustelle alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und ob der besonders fragile Zustand des Gebäudes angemessen berücksichtigt wurde. Eine Baugenehmigung entbindet nämlich nicht von der Einhaltung der für Abrissarbeiten geltenden Sicherheitsvorschriften. Diese Tragödie verdeutlicht den besorgniserregenden Zustand alter Gebäude in Pointe-à-Pitre. Viele baufällige oder verlassene Gebäude bergen Einsturz- und Brandgefahren. Ungeklärte Erbschaften und gemeinschaftliches Eigentum erschweren oft öffentliche Eingriffe. Neben der Frage der individuellen Verantwortlichkeit, die die Ermittlungen klären müssen, unterstreicht der Unfall die dringende Notwendigkeit, die langfristige Sicherheit von Gebäuden zu gewährleisten, die ihre Bewohner, Arbeiter und Anwohner gefährden.
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