Ein ehemaliger Sportlehrer wurde inhaftiert, nachdem er in eine Falle eines Pädophilenverfolgers getappt war.
Ein ehemaliger Sportlehrer wurde inhaftiert, nachdem er in eine Falle eines Pädophilenverfolgers getappt war.

Dominique B., 66, ehemaliger Abteilungsleiter des Nationalen Schulsportverbandes (UNSS) in Haute-Saône, wurde am Donnerstag, dem 14. Mai, in Vesoul in Untersuchungshaft genommen. Der Mann in seinen Sechzigern war zwei Tage zuvor festgenommen worden, nachdem er sich selbst auf der Polizeiwache gestellt hatte, nachdem er ein Video online veröffentlicht hatte, das ihn schwer kompromittierte. Ihm wird vorgeworfen, einer Minderjährigen unter fünfzehn Jahren sexuelle Avancen gemacht und pornografisches Material an Minderjährige verbreitet zu haben. Er verbüßte bereits eine Haftstrafe, die erst sechzehn Monate zuvor wegen ähnlicher Delikte verhängt worden war.

Die Falle wurde von einem Streamer gestellt, der sich als „Jäger“ von Pädophilen ausgab und unter dem Pseudonym Finnyzzy auftrat. Mithilfe künstlicher Intelligenz simulierte er die visuelle und stimmliche Identität eines 14-jährigen Mädchens, mit dem Dominique B. fast eine halbe Stunde lang ein sexuell explizites Gespräch führte, das live auf Twitch übertragen wurde. Ausschnitte davon kursierten anschließend auf TikTok, bevor sie an Pharos, die nationale Plattform zur Meldung illegaler Online-Inhalte, gemeldet wurden. Pharos leitete die Meldung an die Polizei der Départements Haute-Saône weiter.

Zahlreiche digitale Medien wurden beschlagnahmt.

Eine umgehend durchgeführte Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen führte zur Sicherstellung eines Laptops, eines Tablets, USB-Sticks, eines Mobiltelefons und SD-Karten. Die Auswertung dieser Geräte wurde der Kriminalpolizei von Vesoul übertragen. Die Ermittlungen sollen insbesondere klären, ob sich anhand der sichergestellten Beweismittel frühere, den Justizbehörden bisher unbekannte Straftaten feststellen lassen.

Dieser Fall ereignete sich kurz nach dem Urteil des Strafgerichts Vesoul vom 9. Januar 2025, das eine 18-monatige Bewährungsstrafe und ein formelles Verbot jeglicher Tätigkeit (beruflich oder ehrenamtlich) mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen zur Folge hatte. Er entfachte erneut die Debatte über die Wirksamkeit der in solchen Fällen verhängten Strafen sowie über den Rechtsrahmen für Online-Bürgerjagden, deren Praxis in Frankreich weiterhin rechtlich ungeklärt ist.

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