Am 10. Juli ereignete sich in der Klinik Côte d'Opale in Saint-Martin-Boulogne (Pas-de-Calais) ein schwerwiegender Behandlungsfehler. Eine 17-jährige Patientin, die zu einer geplanten Knöcheloperation aufgenommen worden war, verließ den Operationssaal, nachdem ihr alle vier Weisheitszähne entfernt worden waren. Die Klinik räumt den Vorfall ein und bezeichnet ihn als „außergewöhnlichen“ und „zutiefst bedauerlichen“ Vorfall. Die Familie hat beschlossen, Anzeige zu erstatten.
Laut Aussage der Mutter der jungen Patientin verlief alles normal, bis die Patientin in den Operationssaal gebracht wurde. Nach dem Eingriff kam ein Chirurg zurück und teilte ihr mit, dass ein Fehler unterlaufen sei. Als die Teenagerin aufwachte und ihren Fuß bewegen konnte, bemerkte sie, dass ihr Knöchel nicht operiert worden war. Kurz darauf entdeckte sie Gaze in ihrem Mund. Ihre Familie gibt an, dass sie seither unter Angstzuständen und Schlafstörungen leidet und kritisiert zudem die fehlende medizinische Nachsorge, die nach einer Weisheitszahnentfernung üblicherweise erfolgt.
Die Klinik hat eine interne Untersuchung eingeleitet.
Die Klinikleitung erklärte, sie habe sich umgehend bei der Familie entschuldigt und Unterstützung angeboten, darunter die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs, psychologische Betreuung und Informationen zu möglichen rechtlichen Schritten. Die Familie lehnte es jedoch ab, die vorgeschlagene Entschädigungsvereinbarung zu unterzeichnen, und zog es vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Umstände dieses Fehlers vollständig aufzuklären.
Die Einrichtung hat eine interne Untersuchung angekündigt, um die genauen Ursachen der Fehlfunktion zu ermitteln und mögliche Haftungsfragen zu klären. Die Klinik versichert, den Dialog mit der Familie fortzusetzen und dass die Versorgung des jungen Patienten weiterhin oberste Priorität hat. Die ursprünglich geplante Knöcheloperation wird nun zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
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