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Mord in den Vogesen: Ein Waffenschmuggelring soll sich zu einer Abrechnung entwickelt haben

Mord in den Vogesen: Ein Waffenschmuggelring soll sich zu einer Abrechnung entwickelt haben
Mord in den Vogesen: Ein Waffenschmuggelring soll sich zu einer Abrechnung entwickelt haben

Ein Mann wurde wegen Mordes angeklagt, nachdem die Leiche von Alain Chantaduc am 28. Juni in einem Wald bei Éloyes in den Vogesen gefunden worden war. Das 77-jährige Opfer wies mehrere Stichwunden auf, und sein Körper war teilweise verbrannt. Eine Autopsie und eine DNA-Analyse ermöglichten es den Ermittlern, seine Identität schnell festzustellen. Alain Chantaduc war der Polizei bekannt und hatte mehr als 25 Jahre im Gefängnis verbracht. Er war unter anderem wegen Mordes an einem 19-jährigen Hilfsgendarmeriebeamten im Jahr 1991, der nach einem Raubüberfall in Toulouse eingeschritten war, zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft Épinal war der Siebzigjährige weiterhin in Waffen- und Munitionsgeschäfte verwickelt. Die Ermittlungen führten die Polizei zur Identifizierung der letzten Person, mit der er mutmaßlich Kontakt hatte und die am Tag seines Todes nach Éloyes gereist war.

Ein Geständnis nach einem Mord, der in wenigen Augenblicken begangen wurde

Der Verdächtige, ein Bekannter des Opfers mit mehreren Vorstrafen wegen bewaffneten Raubüberfalls, wurde am Dienstag von der Kriminalpolizei Nancy festgenommen. In Gewahrsam gestand er Berichten zufolge, Alain Chantaduc an dem Ort getötet zu haben, an dem die Leiche später gefunden wurde. Laut seinen Aussagen, die von der Staatsanwaltschaft wiedergegeben wurden, ereigneten sich die Ereignisse nach einem Streit im Zusammenhang mit Waffenschmuggel sehr schnell. Die Ermittlungen müssen nun diese Version der Ereignisse überprüfen, das Motiv klären und feststellen, ob die Tat vorsätzlich war. Der Mann wurde formell wegen Mordes als Wiederholungstäter und Leichenschändung angeklagt und anschließend in Untersuchungshaft genommen. Diese Anklage deutet darauf hin, dass die Richter in diesem Verfahrensstadium die Möglichkeit eines vorsätzlichen Mordes in Betracht ziehen. Der Verdächtige gilt bis zu seinem Prozess als unschuldig.

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