Die Banque Populaire Val de France, eine Tochtergesellschaft der BPCE-Gruppe, wurde von der französischen Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) mit einer Geldstrafe von 300.000 € belegt. Die Behörde wirft der Bank vor, bestimmten Kunden Kredite als zweckgebundene Kredite präsentiert zu haben, obwohl diese die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllten. Dadurch seien den Kreditnehmern bestimmte Schutzrechte des französischen Verbraucherschutzgesetzes vorenthalten worden.
Laut der französischen Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) führte diese Praxis wahrscheinlich dazu, dass Verbraucher über die Art der angebotenen Verträge irregeführt wurden. Solche Darlehen sind direkt an die Finanzierung einer bestimmten Ware oder Dienstleistung, wie beispielsweise eines Fahrzeugs, von Hausrenovierungen oder von Geräten, gekoppelt und bieten spezifische Garantien, insbesondere im Falle einer Stornierung oder Nichterfüllung des Kaufvertrags.
Die Bank bestreitet jegliche Nichteinhaltung ihrer Produktbestimmungen.
In einer an die AFP gesendeten Stellungnahme versichert die Banque Populaire Val de France, dass sich dieses Verfahren lediglich auf Teile ihrer Marketingkommunikation bezieht. Sie betont, dass die Entscheidung der DGCCRF die Konformität oder den Betrieb ihrer Finanzprodukte nicht in Frage stellt.
Die Banque Populaire Val de France ist in zehn Départements tätig, von Yvelines bis Vienne, einschließlich der Region Centre-Val de France. Diese Sanktion unterstreicht, welchen Wert die Aufsichtsbehörden auf die Transparenz der Verbraucherinformationen bei der Vermarktung von Konsumkrediten legen.
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