Am Montag wurde vor dem Schwurgericht Tarn-et-Garonne eine lebenslange Haftstrafe für einen 41-jährigen Mann beantragt, der wegen des besonders brutalen Mordes an seiner Frau im Jahr 2023 angeklagt ist. Der Angeklagte, ein Elektriker und Heizungsmonteur, gestand zu Beginn des Prozesses alle Anklagepunkte und gab an, zum Tatzeitpunkt die Kontrolle verloren zu haben. Die Tat ereignete sich in Lamothe-Capdeville, wo das Opfer, eine 36-jährige fünffache Mutter, unter extrem brutalen Umständen vergewaltigt, erstochen und anschließend erdrosselt wurde.
In seinem Schlussplädoyer betonte der Staatsanwalt die außergewöhnliche Brutalität des Tatorts und beschrieb ein Maß an Grausamkeit, das man selten gesehen habe. Laut Anklage handelte der Mann mit solcher Intensität, dass es sich um Folter und Barbarei handele, was die Höchststrafe mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 22 Jahren rechtfertige. Nach den Ereignissen verließ der Angeklagte mitten in der Nacht das Haus der Familie, sodass die Kinder am nächsten Morgen die Leiche ihrer Mutter fanden – ein bleibendes Trauma, das im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens stand.
Ein spannungsgeladener Prozess um die Verantwortung des Angeklagten
Der Prozess war auch von Fragen zum Geisteszustand des Angeklagten geprägt. Er behauptet, an einer partiellen Amnesie bezüglich bestimmter Handlungen, darunter der Vergewaltigung und des Gebrauchs eines Messers, zu leiden. Medizinische Sachverständige schlossen jedoch eine neurologische Krise oder eine psychiatrische Störung, die sein Urteilsvermögen beeinträchtigt hätte, aus und kamen zu dem Schluss, dass er voll strafrechtlich verantwortlich sei. Die Hypothese, dass die Tat durch eheliche Eifersucht ausgelöst wurde, wurde zwar aufgeworfen, aber nicht eindeutig belegt, da der Angeklagte dies weiterhin bestritt.
Die Nebenkläger betonten die irreversiblen Folgen des Verbrechens für die fünf Töchter des Paares, die heute zwischen 7 und 17 Jahre alt sind. Ihr Anwalt schilderte die völlige Zerstörung der Familie und prangerte die wahrgenommene Kälte des Angeklagten während der Verhandlung an. Neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe beantragte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsaufsicht mit verpflichtender Therapie, ein Waffenbesitzverbot sowie den Entzug der bürgerlichen und familiären Rechte. Das Urteil wird in einer hochemotionalen Atmosphäre erwartet, am Ende eines Prozesses, der von der Schwere des Verbrechens und dem Leid der Familie geprägt war.
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