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Fall Lyhanna: Gegen den Verdächtigen lag bereits eine Anzeige wegen Kindesvergewaltigung vor.

Das Verschwinden der elfjährigen Lyhanna in Fleurance (Département Gers) hat eine neue Wendung genommen. Der 41-jährige Angeklagte, Jérôme B., war bereits seit mehreren Monaten wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Minderjährigen angezeigt. Diese Anzeige, eingereicht im August 2025, betrifft ein anderes Kind.

Lyhanna wird seit Freitag vermisst.

Lyhanna verschwand am Freitag, dem 29. Mai, in Fleurance. Die elfjährige Mittelschülerin wurde zuletzt gegen 15 Uhr in der Nähe der Hubert-Reeves-Mittelschule gesehen, die sie besucht. Laut Ermittlungen stieg sie in das Auto eines ihr bekannten Mannes. Dieser Mann ist der Vater einer ihrer Freundinnen. Die beiden Familien kannten sich. Daher stieg das Mädchen nicht in das Auto eines Fremden. Ihr Verschwinden wurde noch am selben Abend gemeldet. Schnell entwickelte sich der Fall von einem einfachen Vermisstenfall zu einem Fall, der nicht als bloßes Ausreißen galt. Es gab keine Hinweise darauf, dass sie weggelaufen war. Die Ermittler konzentrierten sich fortan auf die Möglichkeit einer Entführung.

Eine als inkonsistent eingestufte Version

Der Verdächtige wurde am Samstag, dem 30. Mai, dem Tag nach dem Verschwinden des Mädchens, festgenommen. In Polizeigewahrsam gab er zu, Lyhanna in seinem Fahrzeug transportiert zu haben, behauptete aber, sie auf ihren Wunsch hin am örtlichen Schwimmbad abgesetzt zu haben. Diese Version der Ereignisse überzeugte die Ermittler nicht. Jérôme B.s Aussagen galten als widersprüchlich und ungenau. Sie führten nicht zum Auffinden des Mädchens. Nach 48 Stunden in Gewahrsam wurde der Mann einem Richter vorgeführt. Am Montag wurde er formell wegen Entführung und Freiheitsberaubung einer Minderjährigen unter 15 Jahren angeklagt. Anschließend wurde er in Untersuchungshaft genommen. Vor dem Untersuchungsrichter schwieg er.

Neun Monate vor dem Verschwinden wurde Anzeige erstattet.

Seit August 2025 läuft ein weiteres Verfahren gegen Jérôme B. Es geht um die Anzeige wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen unter 15 Jahren. Die Anzeige wurde von der Mutter des Kindes, einer Freundin der Tochter des Beschuldigten, erstattet. Die mutmaßlichen Taten ereigneten sich in Montestruc-sur-Gers im Département Gers über mehrere Monate zwischen 2024 und 2025.

Das betreffende Kind soll sich häufig im Haus von Jérôme B. aufgehalten haben, weil es seine Tochter kannte. Die Anzeige beschreibt schwere und wiederholte Übergriffe gegen ein minderjähriges Kind. Diese Anschuldigungen sind Gegenstand einer separaten Untersuchung.

Der Verdächtige war nicht vernommen worden.

Seit Einreichung der Anzeige wurde Jérôme B. in diesem Fall nicht vernommen. Die Anzeige wurde am 22. August 2025 bei der Gendarmerie in Plaisance-du-Touch (Haute-Garonne) erstattet. Da die mutmaßlichen Ereignisse in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Gers fielen, durchlief der Fall einen bürokratischen Kreislauf zwischen verschiedenen Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaft Toulouse beantragte die Überweisung des Falls an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Überweisung wurde Anfang November formalisiert. Der Fall gelangte daraufhin in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Auch, bevor er im Januar 2026 zur Untersuchung an die Gendarmerie Lectoure übergeben wurde. Zum Zeitpunkt von Lyhannas Verschwinden hatte es in diesem Fall noch keine Vernehmung des Beschuldigten gegeben.

Zwei kleine Mädchen, eine Verbindung zum Verdächtigen

Die beiden Fälle weisen daher eine Gemeinsamkeit auf. In beiden Fällen kannten die Kinder Jérôme B. durch seine Tochter. Lyhanna war mit der Tochter des Verdächtigen befreundet. Auch das in der Anzeige von 2025 genannte Kind war mit einer seiner Töchter befreundet. In beiden Fällen beruht die Verbindung somit nicht auf einem unbekannten oder externen Kontakt, sondern auf einer engen familiären und sozialen Beziehung. Diese Nähe ist nun ein zentrales Element der Ermittlungen.

Lyhannas Eltern hatten den Kontakt abgebrochen.

Vor ihrem Verschwinden hatten sich Lyhannas Eltern bereits von Jérôme B. distanziert. Aussagen der Familie deuten auf unangemessenes Verhalten während eines Besuchs des Kindes im Haus des Verdächtigen hin. Lyhannas Mutter beschloss daraufhin, jeglichen Kontakt abzubrechen.

Eine Untersuchung an zwei Fronten

Die Ermittlungen konzentrieren sich weiterhin auf das Verschwinden von Lyhanna. Ziel ist es, die Ereignisse am Freitag, dem 29. Mai, zu rekonstruieren, nachdem sie in das Fahrzeug des Verdächtigen gestiegen war. Die Ermittler versuchen, Jérôme B.s Route, seinen Tagesablauf, etwaige Zwischenstopps und seine Aktivitäten genau zu rekonstruieren. Sein Fahrzeug, sein Wohnort, seine Nachbarschaft und Orte, die er möglicherweise häufig besuchte, werden analysiert und überprüft.

Inzwischen ist die Anzeige aus dem Jahr 2025 wieder aufgetaucht. Die Frage bleibt: Warum wurde der Beschuldigte mehrere Monate nach Einreichung der Anzeige noch nicht befragt?

Umfangreiche Suchaktionen rund um Fleurance

Die Suche vor Ort wird fortgesetzt. Gendarmen durchkämmen das Gebiet um Fleurance, darunter Waldgebiete, Felder, Seen, Wasserwege und alle Bereiche, die das Fahrzeug des Verdächtigen möglicherweise befahren hat. Spezialkräfte sind im Einsatz: Hundestaffeln, Drohnen, ein Hubschrauber, Taucher und Spurensicherungstechniker. Die bei der Suche gesammelten Gegenstände und Spuren werden analysiert.