Judit Polgár lehnt das Angebot ab, für das ungarische Präsidentenamt zu kandidieren
Judit Polgár lehnt das Angebot ab, für das ungarische Präsidentenamt zu kandidieren

Die Schachspielerin Judit Polgár lehnte eine Kandidatur für das Amt des ungarischen Präsidenten ab. Sie erklärte, ihr fehle die Kraft, die Verantwortung für die Einigung einer gespaltenen Nation zu übernehmen. Péter Magyar, Vorsitzender der Tisza-Partei, hatte ihr den Vorschlag am Montag persönlich unterbreitet.

Auf Facebook gab Judit Polgár ihre Entscheidung bekannt. „Ich betrachte den Vorschlag der Initiatoren, für das Amt des Präsidenten der Republik zu kandidieren, als die größte Ehre meines Lebens und bin ihnen zutiefst dankbar“, schrieb sie, bevor sie erklärte, dass sie sich nicht in der Lage fühle, eine solch historische Verantwortung in einem zutiefst gespaltenen Land zu übernehmen.

Die erfolgreichste Schachspielerin aller Zeiten äußerte sich erst, nachdem Tiszas Parlamentsfraktion ihr ihre uneingeschränkte Unterstützung zugesichert hatte. Mehrere Stimmen aus der Öffentlichkeit wiesen jedoch darauf hin, dass ihrer Nominierung entgegen früheren Zusagen der Partei keine umfassende Konsultation mit der Zivilgesellschaft vorausgegangen war.

Péter Magyar reagierte zurückhaltend: „Liebe Judit, vielen Dank für alles, was Sie für Ungarn getan haben! Ich kann im Namen von Millionen Ungarn mit Sicherheit sagen, dass wir auch in Zukunft auf die eine oder andere Weise auf Sie zählen werden!“

Der institutionelle Kontext beeinflusst diese Ereignisse maßgeblich. Nach einer Verfassungsänderung endete die Amtszeit von Präsident Tamás Sulyok am vergangenen Montag. Die Amtsgeschäfte werden nun interimistisch von Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer wahrgenommen. Das Parlament hat dreißig Tage Zeit, einen neuen Präsidenten zu wählen.

Die Frage nach der Dauer der Amtszeit des künftigen Präsidenten bleibt weiterhin offen. Die Anhänger Tiszas haben sich wiederholt für eine Direktwahl ausgesprochen, was bedeuten würde, dass der gewählte Amtsträger das Amt nur vorübergehend bis zum Inkrafttreten einer neuen Verfassung bekleiden würde.

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