Der Rechnungshof fordert eine Reform des Verfahrens zur Anerkennung des Katastrophenzustands. Er argumentiert, dass das System zwar im Allgemeinen effektiv sei, aber für Betroffene und gewählte Kommunalbeamte nicht ausreichend transparent bleibe. In einem am Montag veröffentlichten Bericht hebt die Institution insbesondere die zahlreichen Missverständnisse im Zusammenhang mit den Entscheidungen über die Anerkennung oder Ablehnung des Katastrophenzustands hervor.
Dieser Mechanismus ermöglicht es Gemeinden, die von außergewöhnlichen Naturereignissen betroffen sind, von der Entschädigungsregelung für Naturkatastrophen zu profitieren. Sobald das Ereignis vom Staat anerkannt ist, können die Opfer für Schäden entschädigt werden, die üblicherweise nicht von Standardversicherungen abgedeckt sind.
Ein unverzichtbares System für Katastrophenopfer
Das „Cat Nat“-System greift insbesondere bei Überschwemmungen, Dürreperioden, die zu Rissen in Gebäuden auf Lehmböden führen, oder Zyklonen. Es wird durch einen von allen Versicherungsnehmern zu entrichtenden Zuschlag finanziert, wodurch die Versicherungsunternehmen von einem öffentlichen Rückversicherungssystem profitieren können.
Laut dem Rechnungshof hat sich die administrative Steuerung des Systems im Laufe des letzten Jahrzehnts verbessert und arbeitet nun relativ effizient, bei angesichts der damit verbundenen finanziellen Interessen begrenzten Verwaltungskosten.
Entscheidungen, die manchmal angefochten werden
Die Institution betont jedoch, dass die Kriterien für die Anerkennung oder Ablehnung einer Naturkatastrophe für viele gewählte Amtsträger und betroffene Einwohner weiterhin schwer verständlich sind. Diese Situation führt regelmäßig zu lokalen Streitigkeiten, wenn bestimmte Gemeinden vom System ausgeschlossen werden.
Der Rechnungshof stellt außerdem fest, dass das Verfahren unter Druck verschiedener Akteure, sei es aus der Politik oder aus dem Versicherungssektor, geraten kann, mit dem Ziel, eine Anerkennung zu erlangen, selbst wenn die technischen Kriterien nicht vollständig erfüllt sind.
Es wurde ein Beratungsausschuss einberufen.
Um das Vertrauen in das System zu stärken, empfiehlt die Finanzaufsichtsbehörde die rasche Einrichtung der im Gesetz von 2021 vorgesehenen Beratungskommission für Naturkatastrophen. Diese Kommission hätte insbesondere die Aufgabe, die angewandten Kriterien und die von den zuständigen Behörden getroffenen Entscheidungen transparenter zu gestalten.
Das erklärte Ziel ist es, den Prozess verständlicher und transparenter zu gestalten, um Streitigkeiten zu reduzieren und die Gemeinschaften, die mit immer häufiger auftretenden Klimaereignissen konfrontiert sind, besser zu informieren.
Verbesserte Überwachung von Entschädigungsansprüchen gefordert
Über die Anerkennungsphase hinaus ist das Gericht der Ansicht, dass die Unterstützung von Opfern nach der Urteilsverkündung weiterhin unzureichend geregelt ist. Es sieht die Beziehung zwischen Opfern und Versicherern derzeit als Schwachstelle des Systems an.
Die Institution empfiehlt daher eine strengere Überwachung der Tätigkeit von Sachverständigen, die von Versicherungsunternehmen beauftragt werden, sowie die Einhaltung gesetzlicher Entschädigungsfristen. Diese Maßnahmen sollen eine schnellere und gerechtere Unterstützung für die von Naturkatastrophen Betroffenen gewährleisten.
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