Nach über einem Jahr Kontroverse hat Florence Bergeaud-Blackler ihren Prozess gewonnen. Das Straßburger Gericht wies die Verleumdungsklage einer Doktorandin der Universität Straßburg gegen die Anthropologin ab. Die Forscherin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am CNRS (Französisches Nationales Zentrum für wissenschaftliche Forschung), Spezialistin für die Muslimbruderschaft und Präsidentin des Europäischen Zentrums für Forschung und Information über die Muslimbruderschaft (CERIF), geriet ins Visier der Behörden, nachdem sie im März 2025 eine Nachricht auf einer Website mit pornografischen Inhalten veröffentlicht hatte.
In dieser Publikation argumentierte Florence Bergeaud-Blackler, dass sich die Ideologie der Muslimbruderschaft in den letzten dreißig Jahren an Universitäten zunehmend etabliert habe, und verwies auf ihren wachsenden Einfluss auf die Islamwissenschaft. Die betroffene Doktorandin reichte Klage ein und prangerte die diffamierenden Äußerungen als rufschädigend und sicherheitsgefährdend an.
Der Straßburger Gerichtshof erklärte das Verfahren jedoch für nichtig und urteilte, die Anklage habe die strengen Bestimmungen des Pressefreiheitsgesetzes nicht eingehalten. Der Fall verdeutlichte auch die Unterstützung, die die Universität Straßburg ihrer Studentin zukommen ließ. Wie das „Journal du Dimanche“ (JDD) berichtete, hatte der Universitätspräsident die Veröffentlichungen der Forscherin dem französischen Nationalen Zentrum für wissenschaftliche Forschung (CNRS) gemeldet und sich an ihren Anwaltskosten beteiligt.
Für Florence Bergeaud-Blackler und ihre Unterstützer stellt diese Entscheidung einen wichtigen Sieg in der Debatte über den Einfluss des politischen Islam in bestimmten akademischen Kreisen dar.
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