Ein an diesem Dienstag veröffentlichter Parlamentsbericht entfacht die Debatte über die strafrechtliche Definition von Vergewaltigung in Frankreich neu. In diesem Text wird vorgeschlagen, den Begriff der Nichteinwilligung in das Gesetz zu integrieren, eine Ergänzung, die darauf abzielt, die Opfer besser zu schützen und die nach wie vor weit verbreitete Sexualkriminalität zu bekämpfen.
Derzeit definiert das Strafgesetzbuch Vergewaltigung als einen Akt der sexuellen Penetration, der durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung begangen wird. Die Abgeordneten Véronique Riotton (Gemeinsam für die Republik) und Marie-Charlotte Garin (NFP) sind der Ansicht, dass diese Definition nicht ausreicht, um alle Situationen zu verstehen, insbesondere solche, bei denen es um Erstaunen, Nötigung oder die Ausnutzung der Verletzlichkeit des Opfers geht. Der Bericht schlägt vor, die vier bestehenden Kriterien beizubehalten und ausdrücklich das Konzept der Nichteinwilligung hinzuzufügen, definiert als eine freiwillig gegebene Zustimmung, die jederzeit widerrufen werden kann.
Die Autoren des Berichts betonen, dass das Fehlen einer solchen expliziten Erwähnung zu einem Klima der Straflosigkeit beitrage. Ihren Angaben zufolge wird in Frankreich alle zwei Minuten eine Frau Opfer sexueller Gewalt, doch nur 20 % der Opfer erstatten Anzeige. Von diesen Beschwerden wurden 73 % abgewiesen und im Jahr 1 wurden nur 206 Verurteilungen wegen Vergewaltigung ausgesprochen.
Dieser Mangel an rechtlicher Klarheit kommt häufig Angreifern zugute, die sich hartnäckiger Klischees bedienen, um ihre Handlungen herunterzuspielen. Nach Ansicht der Parlamentarier ist es an der Zeit, einen anderen juristischen Ansatz zu verfolgen: Anstatt die Ermittlungen auf das Opfer zu konzentrieren, gehe es darum, die Handlungen des Angeklagten und den Kontext, in dem die Aggression stattgefunden habe, genauer zu untersuchen.
Dieses Projekt spaltet jedoch. Seine Kritiker befürchten eine Umkehr der Beweislast oder eine „Vertragsbindung“ sexueller Beziehungen. Einige befürchten auch, dass die neue Definition Situationen, in denen eine Einwilligung erpresst wird, nicht berücksichtigt. Selbst unter feministischen Verbänden gehen die Meinungen auseinander: Einige befürworten die Reform, da sie mit der von Frankreich 2014 ratifizierten Istanbul-Konvention in Einklang steht, während andere die Reform für unzureichend halten, um alle Nuancen sexueller Gewalt abzudecken.
Dennoch bestehen Parlamentarier auf der Notwendigkeit, über diese Gesetzesänderung hinauszugehen. Sie fordern einen globalen Plan zur Bekämpfung sexueller Gewalt und Vergewaltigungskultur, der eine Stärkung der Ressourcen für Polizei, Justiz und eine umfassende Sexualerziehung umfassen würde.
Diese Debatte, die neu entfacht wurde, nachdem in jüngster Zeit aufsehenerregende Fälle die Unzulänglichkeiten des Justizsystems deutlich gemacht haben, findet in einem Kontext statt, in dem die gesellschaftlichen Erwartungen an Gerechtigkeit und die Achtung der Rechte der Frauen besonders hoch sind. Sollte die Reform erfolgreich sein, wäre sie ein wichtiger Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt in Frankreich.