Uniformierte französische Gendarmen, die Füße im Wasser, zerschneiden mit einem Messer ein Schlauchboot, das mit Dutzenden von Migranten an Bord gerade den Strand verlassen will: Die Szene, die die BBC am 4. Juli in Saint-Étienne-au-Mont im Département Pas-de-Calais filmte, schockierte Menschenrechtsaktivisten und Beobachter der Migrationsfrage. Am Vorabend des französisch-britischen Gipfels zur Zusammenarbeit im Ärmelkanal war das Bild brutal und warf tiefgreifende Fragen über die französischen Methoden auf. Auf britischer Seite ließ die Reaktion nicht lange auf sich warten: Downing Street begrüßte eine „Intensivierung“ der französischen Aktionen und bezeichnete die Intervention als wirksame Taktik, um „Überfahrten vor ihrer Abfahrt zu stören“. Die Regierung von Keir Starmer, unter dem Druck der Anti-Einwanderungspartei Reform Großbritannienbegrüßt eine engere Partnerschaft mit Paris vor dem Hintergrund der Rekordzahlen bei den Überfahrten seit Jahresbeginn.
Ein berechtigter Eingriff oder eine beunruhigende Tendenz?
Auf französischer Seite verteidigen die Behörden ihre Position. Die Präfektur Hauts-de-France spricht von „unmittelbarer Gefahr“: Dem bereits mit rund dreißig Menschen beladenen Boot sollen sich rund fünfzig weitere Evakuierte angeschlossen haben, von denen einige bis zu den Knien im Wasser standen. Das Innenministerium spricht von einer „Rettungsaktion“ und gibt an, dass Polizeibeamte das Boot neutralisiert hätten, um eine Tragödie zu verhindern. Doch vor Ort prangern Verbände die brutale Methode an. „Das ist keine Rettung, das ist Gefährdung“, reagiert Utopia 56. Dany Patoux von Osmose 62 prangert eine „unmenschliche Praxis“ an. Bilder, Schreie, aus dem Meer gefischte Schwimmwesten. Für humanitäre Helfer markiert diese Aktion einen Wendepunkt. Und vielleicht einen Wendepunkt.
Völkerrecht im Fadenkreuz
Über die moralischen Aspekte hinaus ist auch die Rechtmäßigkeit des Eingriffs fraglich. Marie-Laure Basilien-Gainche, Professorin für öffentliches Recht, weist darauf hin, dass gemäß internationalen Konventionen jeder das Recht habe, ein Land zu verlassen, auch das eigene. Migranten daran zu hindern, französisches Territorium zu verlassen, selbst präventiv, könnte einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen. Die Expertin betont zudem, dass das Konzept der Seenot hier nicht anwendbar sei, da die Migranten weder um Hilfe gerufen noch die Küstenzone verlassen hätten. Es handele sich nicht um eine Rettung, sondern vielmehr um ein Abfangen.
Eine bewusste Verhärtung
Seit den Abkommen von Le Touquet im Jahr 2004 fungiert französisches Territorium als Filter für die britische Grenze. Doch der Druck nimmt zu: Paris und London verlängerten im Februar den Sandhurst-Vertrag und finanzierten französische Maßnahmen gemeinsam. Bruno Retailleau vom französischen Innenministerium sprach bereits im Februar von einem „Doktrinwechsel“ und der Möglichkeit, Taxiboote innerhalb von 300 Metern vor der Küste zu stoppen. Da seit Januar über 20 Migranten den Ärmelkanal überquert haben – ein Anstieg von 000 % innerhalb von zwei Jahren – könnte diese Politik der aktiven Abschreckung zur Normalität werden. Eine Frage bleibt: Wie weit können wir Männer, Frauen und Kinder an der Ausreise hindern, ohne von der Kontrolle der Migrationsströme zu einer Logik der Konfrontation überzugehen?