Die Abgeordneten lehnten am Mittwoch den vom Justizminister vorgelegten Text mit 18 zu 16 Stimmen ab. Ein Rückschlag für Gérald Darmanin, der durch die Lyhanna-Affäre bereits geschwächt ist.

Darmanins Gesetzesentwurf zur Strafrechtsreform wurde im Ausschuss abgelehnt.
Darmanins Gesetzesentwurf zur Strafrechtsreform wurde im Ausschuss abgelehnt.

Die Abgeordneten des Parlaments lehnten am Mittwoch im Rechtsausschuss den von Gérald Darmanin eingebrachten Gesetzentwurf zur Strafrechtsreform ab. Der Entwurf wurde mit 18 zu 16 Stimmen abgelehnt, wobei die gesamte Linke dagegen stimmte und der Rassemblement National sich der Stimme enthielt. Diese Niederlage erfolgt inmitten heftiger Kritik am Justizminister nach dem Tod der jungen Lyhanna, die wiederholt zu seinem Rücktritt geführt hat.

Strafrechtliche Schuldbekenntnisse im Chaos

Der Gesetzentwurf hat die Kritik am System der Strafprozessabsprache, das von Anwälten und Richtern vehement abgelehnt wird, verschärft. Dieser Mechanismus, der an bestehende Verfahren bei geringfügigen Vergehen angelehnt ist, würde es Personen, die eines schweren Verbrechens beschuldigt werden, ermöglichen, ihre Schuld im Austausch für eine ausgehandelte Strafe einzugestehen, ohne ein Gerichtsverfahren vor einem Geschworenengericht durchlaufen zu müssen. Juristen sehen darin einen Angriff auf den Grundsatz eines formellen Gerichtsverfahrens vor einem Geschworenengericht.

Dieser parlamentarische Rückschlag schwächt die Position des Ministers weiter und zwingt ihn, gleichzeitig die Kontroverse um den Fall Lyhanna und den wachsenden Widerstand gegen seine Justizreform zu bewältigen. Die Ablehnung durch den Ausschuss bedeutet zwar nicht das endgültige Scheitern des Gesetzentwurfs, der im Plenum noch behandelt werden könnte, sie verdeutlicht aber die politische Isolation des Justizministers angesichts einer geeinten Opposition.

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