Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben eine Verordnung verabschiedet, die die Einrichtung von Zentren außerhalb Europas zur Rückführung von Personen erlaubt, deren Asylanträge abgelehnt wurden.

Das Europäische Parlament genehmigt Haftzentren außerhalb der EU
Das Europäische Parlament genehmigt Haftzentren außerhalb der EU

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch einen entscheidenden Schritt unternommen und eine neue Verordnung zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber verabschiedet. Diese Verordnung erlaubt es den Mitgliedstaaten nun, Abschiebehaftanstalten außerhalb des europäischen Hoheitsgebiets einzurichten. Ziel ist es, die Abschiebungsverfahren zu beschleunigen – ein heikles Thema, das die Öffentlichkeit und die europäischen Regierungen seit Jahren stark spaltet.

Zentren außerhalb der Grenzen

Die Verordnung umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die Abschiebungen beschleunigen und effizienter gestalten sollen. Staaten können Teile der Bearbeitung abgelehnter Asylanträge auslagern – eine Option, die den Forderungen mehrerer Hauptstädte nach einer restriktiveren Migrationspolitik entspricht. Diese Bestimmung ebnet den Weg für Partnerschaften mit Drittstaaten, die auf bereits in den letzten Jahren geschlossenen Abkommen basieren.

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