Die Abgeordneten des Parlaments beraten zum dritten Mal über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechts auf Sterbehilfe, nachdem der Weg über ein Referendum gescheitert ist.

Die Nationalversammlung prüft den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe erneut.
Die Nationalversammlung prüft den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe erneut.

Die Abgeordneten des Parlaments beraten seit heute Morgen zum dritten Mal in Folge über den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe. Dieser Text verankert das Recht auf assistierten Suizid und wird voraussichtlich vor seiner endgültigen Verabschiedung erneut angenommen. Emmanuel Macron beschleunigt das Verfahren zur Umsetzung dieser Reform, die als bedeutendes Sozialgesetz gilt, nachdem der Verfassungsrat ein Referendum zu diesem Thema abgelehnt hat.

Änderungen zur Erweiterung des Zugangs

Bei der zweiten Lesung wurden mehrere wichtige Änderungsanträge eingebracht. Einer davon sieht vor, den Titel des entsprechenden Kapitels des Gesundheitsgesetzbuches so zu ändern, dass das Recht auf Sterbehilfe ausdrücklich aufgenommen wird. Ein weiterer Änderungsantrag zielt darauf ab, die derzeitige Voraussetzung der körperlichen Unfähigkeit für die Verabreichung des tödlichen Mittels durch einen Arzt oder eine Pflegekraft aufzuheben; die Selbstverabreichung soll künftig möglich sein.

Eine endgültige Adoption ist in Sicht

Sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten, wird die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs durch die Nationalversammlung in den kommenden Tagen erwartet. Dieser Schritt ist die Vorstufe zur endgültigen Annahme nach einem von intensiven Debatten geprägten Gesetzgebungsverfahren. Die Regierung setzt darauf, dass diese Reform ein Wendepunkt ihrer fünfjährigen Amtszeit sein wird, trotz anhaltender Spaltungen innerhalb der politischen Klasse und der Gesellschaft hinsichtlich der mit dieser Maßnahme verbundenen ethischen Fragen.

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