Das Gericht in Caen hat Carrefour verurteilt, weil das Unternehmen seinen Online-Lebensmittellieferdienst für blinde und sehbehinderte Menschen unzugänglich gemacht hat. Die Verbände ApiDV und Droit Pluriel, die die Klage eingereicht hatten, konnten damit einen bedeutenden Sieg erringen, nachdem sie im vergangenen Mai in einer ähnlichen Sache gegen Auchan eine Niederlage erlitten hatten. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt im Kampf gegen digitale Diskriminierung im französischen Einzelhandel.
Eine Reihe von Vorladungen seit November
Seit dem 12. November 2025 haben die beiden Verbände zahlreiche Klagen gegen große Einzelhändler eingereicht. Neben Carrefour und Auchan werden auch E. Leclerc und Picard verklagt, weil ihre E-Commerce-Plattformen die Anforderungen an Barrierefreiheit nicht erfüllen. Die Verfahren basieren auf der EU-Richtlinie von 2025, die Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Dienste für Menschen mit Sehbehinderungen anzupassen. Die betreffenden Websites ermöglichen es sehbehinderten Nutzern nicht, Standard-Tools zum Stöbern und Bestellen im Internet zu verwenden.
Ein Präzedenzfall wird erwartet
Das Urteil gegen Carrefour ist ein Präzedenzfall für die Branche. ApiDV und Droit Pluriel wollen damit ein Zeichen gegen die ihrer Ansicht nach digitale Diskriminierung setzen. Die anderen betroffenen Online-Händler müssen nun die Barrierefreiheitsstandards einhalten, andernfalls drohen ihnen ähnliche Strafen. Dieser Rechtsstreit verdeutlicht die anhaltenden Defizite von Online-Händlern bei der Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Kunden mit Behinderungen, die zwar durch europäisches Recht geschützt sind, aber dennoch nicht ausreichend berücksichtigt werden.
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