Der Moderator, gegen den wegen Belästigung und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen Anklage erhoben worden war, wurde vom Strafgericht freigesprochen.

Sexuelle Übergriffe in Nachmittagsprogrammen: Die Pariser Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch eines Jugendbetreuers ein.
Sexuelle Übergriffe in Nachmittagsprogrammen: Die Pariser Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch eines Jugendbetreuers ein.

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat beschlossen, gegen den Freispruch eines Schulleiters wegen Belästigung und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen Berufung einzulegen. Die Entscheidung des Gerichts erster Instanz wurde am Mittwoch, dem 17. Juni, bekannt gegeben und markiert eine neue Wendung in dem Fall, der bei den Familien der mutmaßlichen Opfer Empörung ausgelöst hatte.

Ein Freispruch, der als unverständlich gilt

Das Strafgericht hatte geurteilt, dass die dem Gruppenleiter vorgeworfenen Handlungen keine Straftat darstellten, eine Entscheidung, die bei den Eltern Empörung auslöste. Das Gericht sprach den Angeklagten daher frei, trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Rahmen seiner Aufsichtspflichten gegenüber den Kindern.

Eine Überprüfung des Falls wird erwartet.

Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung ermöglicht es dem Berufungsgericht, den gesamten Fall erneut zu prüfen und über die strafrechtliche Einordnung der mutmaßlichen Straftaten neu zu entscheiden. Die klagenden Familien warteten gespannt auf diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft und hofften auf ein neues juristisches Ergebnis in diesem heiklen Fall, der den Schutz von Minderjährigen betrifft.

Gemeinschaft

Bemerkungen

Die Kommentarfunktion ist geöffnet, aber vor Spam geschützt. Beiträge und Kommentare mit Links werden manuell geprüft.

Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.

Antworten Sie auf diesen Artikel

Kommentare werden moderiert. Werbebotschaften, automatisierte E-Mails und missbräuchliche Links werden blockiert.

Ihr erster Kommentar oder jede Nachricht, die einen Link enthält, wird möglicherweise erst nach Genehmigung veröffentlicht.