Die Regierung hat eine Verordnung erlassen, die die Pflichten von Unternehmen verschärft, die Finanzdienstleistungen wie Versicherungen, Kredite und Zahlungslösungen online anbieten. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Praktiken zu schützen, die mitunter als intransparent oder abschreckend empfunden werden, insbesondere wenn sie einen Vertrag nach dessen Unterzeichnung widerrufen möchten.
Ab sofort müssen Kunden ihr Widerrufsrecht ohne technische Hürden oder zusätzliche Kosten ausüben können. Unternehmen sind verpflichtet, einen einfachen und dauerhaften Zugang zu einer speziellen Funktion bereitzustellen, die es Kunden ermöglicht, einen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist ohne komplizierte Verfahren zu widerrufen.
Strukturierte Schnittstellen und transparentere Vertriebsansätze
Der Text sieht zudem strengere Informationspflichten vor Vertragsabschluss vor. Erläuterungen zu Art und Umfang der angebotenen Dienstleistungen gelten als ausreichend. Auch Telefonverkaufspraktiken werden eingeschränkt: Innerhalb der ersten Sekunden des Gesprächs müssen die Identität des Gesprächspartners, der geschäftliche Zweck des Anrufs und die Beziehung zum Anrufer offengelegt werden.
Schließlich wollen die Behörden irreführende digitale Schnittstellen bekämpfen. Plattformen dürfen künftig keine Methoden mehr einsetzen, die darauf abzielen, Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen oder zu erzwingen. Diese Reform, die eine 2023 verabschiedete europäische Richtlinie umsetzt, soll im Juni 2026 in Kraft treten.