Selbstständige Landwirte profitieren seit Jahresbeginn von einer wichtigen Änderung bei der Berechnung ihrer Altersversorgung. Künftig richtet sich die Höhe ihrer Grundrente nach den 25 ertragreichsten Jahren ihrer Berufslaufbahn. Damit wird das alte System abgelöst, das die gesamte Laufbahn berücksichtigte und häufig Landwirte mit unregelmäßigem Einkommen benachteiligte.
Diese Entwicklung geht auf einen im Jahr 2023 verabschiedeten Text zurück, dessen Durchführungsverordnungen Ende Dezember veröffentlicht wurden und somit den Weg für eine Anwendung bereits ab 2026 ebnen. Das erklärte Ziel der öffentlichen Hand ist es, die Regelung für Landwirte an die Regelung für Angestellte des Privatsektors anzugleichen und die wirtschaftliche Realität von Berufen mit starken Einkommensschwankungen besser widerzuspiegeln.
Eine Reform, die in einem angespannten sozialen Klima erwartet worden war.
Die neue Berechnungsmethode gilt für alle Renten, die ab dem 1. Januar 2026 bewilligt werden. Für Renten, die in den ersten beiden Jahren nach der Umsetzung bewilligt wurden, ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Überprüfung geplant, um die Auszahlungshöhe gegebenenfalls anzupassen. Die Landwirtschaftsverbände begrüßen diesen Fortschritt, der nach jahrelangen Forderungen erzielt wurde, betonen aber gleichzeitig, dass das allgemeine Rentenniveau weiterhin ein Schwachpunkt für den Berufsstand darstellt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt in einer Zeit großer Spannungen für den Agrarsektor, der von Gesundheits-, Wirtschafts- und Handelskrisen geprägt ist. Für die Vertreter des Sektors ist diese Reform ein positives Signal, reicht aber allein nicht aus, um alle Schwierigkeiten der Landwirte zu lösen.