Nach monatelangen Verhandlungen schlossen EDF und ArcelorMittal Ende Dezember einen 18-jährigen Atomstromliefervertrag ab. Dieser langfristige Vertrag trat am 1. Januar in Kraft, kurz nach der Abschaffung des ARENH-Mechanismus, der bis dahin den industriellen Zugang zu Atomstrom zu regulierten Preisen garantiert hatte.
Die Vereinbarung basiert auf dem Prinzip der direkten Zuteilung eines Teils der Produktion aus den Kernkraftwerken von EDF. Sie soll dem Stahlkonzern langfristig eine Versorgung mit kohlenstoffarmer Energie zu wettbewerbsfähigen Kosten sichern – ein Schlüsselfaktor für den Erhalt seiner industriellen Aktivitäten in Frankreich.
Eine Voraussetzung für Industrieinvestitionen
Für ArcelorMittal war dieses Engagement unerlässlich geworden, insbesondere im Hinblick auf die Umstellung bestimmter Standorte, wie beispielsweise Dünkirchen, auf CO₂-ärmere Produktionsprozesse. Der Konzern betont jedoch, dass diese Energieanforderung allein nicht ausreicht: Weitere Entscheidungen, insbesondere auf europäischer Ebene zum Schutz des Stahlmarktes, stehen noch aus, bevor die Investitionen genehmigt werden können.
Für EDF ist dieser Vertrag Teil einer umfassenderen Strategie zur Erhöhung der Anzahl langfristiger Vereinbarungen mit großen Industrieunternehmen. Der staatliche Stromversorger gibt an, bereits mehrere ähnliche Verträge unterzeichnet zu haben, um einen wachsenden Anteil seiner Kernenergieproduktion für die Industrie zu reservieren und so die Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung des französischen Industriesektors zu unterstützen.