Das Pariser Berufungsgericht hat Netflix wegen Verstoßes gegen das Tabakwerbegesetz zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Das Urteil vom 31. März betrifft die Verbreitung des Trailers zur Dokumentation über Michael Schumacher auf YouTube zwischen August 2021 und April 2022.
Die Richter urteilten, dass das Video zahlreiche, 23 Mal innerhalb von zwei Minuten ohne jegliche Warnung für Zigarettenmarken gezeigt wurde. Diese Elemente wurden als direkte oder indirekte Werbung im Sinne des Evin-Gesetzes gewertet, insbesondere da die Verbreitung des Videos ein breites Publikum, darunter auch Jugendliche, hätte erreichen können.
Ein bestätigter juristischer Sieg gegen Netflix
Der Verein „Morgen wird rauchfrei sein“, der das Gerichtsverfahren eingeleitet hatte, erhielt 30.000 € Schadensersatz und 5.000 € für die Anwaltskosten. Er betont, dass diese Entscheidung ein Urteil des Pariser Strafgerichts aus dem Jahr 2023 bestätigt.
Die Argumente von Netflix, die sich auf die Meinungsfreiheit und die Verwendung von Archivmaterial stützten, wurden zurückgewiesen. Die Plattform beharrt jedoch darauf, dass diese Praktiken bei Dokumentarfilmen üblich seien, und deutet an, eine Berufung zu erwägen.
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