Der deutsche Automobilhersteller Volkswagen muss sich in Paris wegen „Täuschung“ im Dieselskandal vor Gericht verantworten. In einem Urteil vom 30. Januar ordneten die Untersuchungsrichter an, dass das Unternehmen sich wegen des Verkaufs von Dieselfahrzeugen zwischen 2009 und 2016 verantworten muss, die mit einer Vorrichtung zur Manipulation von Abgastests ausgestattet waren.
In Frankreich sind fast eine Million Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Škoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge betroffen. Die betroffenen Modelle waren mit einer Software ausgestattet, die Testphasen erkennen und die Stickoxidemissionen vorübergehend reduzieren konnte, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, obwohl die tatsächlichen Emissionen deutlich über den zulässigen Werten liegen konnten.
Volkswagen steht in Frankreich vor einem großen Prozess.
Volkswagen wurde 2021 angeklagt und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10 % seines durchschnittlichen Jahresumsatzes rechnen, abhängig vom aus den mutmaßlichen Verstößen erzielten Gewinn. Eine Vorverhandlung ist für den 18. Dezember angesetzt, was angesichts der hohen Anzahl an Klägern – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – auf einen Hauptprozess im Jahr 2027 hindeutet.
Diese Anzeige ist die erste bekannte in Frankreich in diesem Fall. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem die Anzeige von Renault, Peugeot-Citroën und Fiat Chrysler beantragt. Volkswagen bestreitet die Vorwürfe in Frankreich weiterhin und argumentiert, dass den Verbrauchern kein entschädigungsfähiger Schaden entstanden sei.