TotalEnergies hat angekündigt, gegen das Urteil des Pariser Gerichtshofs vom 25. Juni im Fall ihrer Klimaschutzmaßnahmen Berufung einzulegen. Dieser Beschluss des Verwaltungsrats erfolgte nach einer Klage mehrerer Verbände, die dem Unternehmen vorwarfen, die Risiken des Klimawandels nicht ausreichend in seinen Klimaschutzplan integriert zu haben.
Das Gericht hatte TotalEnergies insbesondere aufgefordert, seinen Sorgfaltsplan um die Treibhausgasemissionen zu ergänzen, die durch die Nutzung seiner Produkte durch die Kunden entstehen (sogenannte „Scope-3-Emissionen“). Die Richter wiesen jedoch die Anträge ab, dem Konzern die Entwicklung neuer Öl- und Gasprojekte zu untersagen oder seine Kohlenwasserstoffproduktion zu reduzieren.
Die Gruppe bestreitet die Auslegung des Gesetzes.
Zur Begründung ihrer Klage argumentiert TotalEnergies, dass der Klimawandel ein globales Phänomen sei und daher nicht unter das französische Sorgfaltspflichtgesetz falle. Das Unternehmen behauptet zudem, dieses Gesetz decke Risiken ab, die aus den eigenen Aktivitäten sowie denen seiner Tochtergesellschaften, Lieferanten und Subunternehmer entstünden, nicht aber die Nutzung seiner Produkte durch Verbraucher, über die es keine Kontrolle habe.
Der Fall wird nun vom Pariser Berufungsgericht geprüft. Er gilt als einer der bedeutendsten Klimaprozesse gegen ein Unternehmen in Frankreich und könnte zur Klärung des rechtlichen Rahmens der Sorgfaltspflicht großer Unternehmen im Umgang mit Umweltproblemen beitragen.
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