Präsidentschaftswahl: Laut BFMTV muss Marine Le Pen am Wahltag wählbar sein, nicht erst bei Einreichung ihrer Kandidatur. Und das könnte alles verändern!
Präsidentschaftswahl: Laut BFMTV muss Marine Le Pen am Wahltag wählbar sein, nicht erst bei Einreichung ihrer Kandidatur. Und das könnte alles verändern!

Laut BFMTV Marine Le Pen Die Partei hat Rechtsberatung eingeholt, unter anderem vom Verfassungsrat, um den genauen Zeitpunkt für die Prüfung ihrer Wählbarkeit für die Präsidentschaftswahlen 2027 festzulegen. Das Pariser Berufungsgericht wird voraussichtlich am 7. Juli im Fall der Europaabgeordneten des Rassemblement National entscheiden.

Eine Strafe in Form des Ausschlusses ist bereits in Kraft getreten.

Zur Erinnerung: Der Vorsitzende der Fraktion des Rassemblement National in der Nationalversammlung wurde am 31. März 2025 in erster Instanz mit sofortiger Wirkung zu einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt. Das Urteil trat also unmittelbar in Kraft, ohne das endgültige Ergebnis des Berufungsverfahrens abzuwarten.

Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, bis zu welchem ​​Datum die Wählbarkeit überprüft werden sollte.

Die aufgeworfene Frage ist zentral für den weiteren Verlauf der Präsidentschaftswahlen: Sollte Marine Le Pen zum Zeitpunkt des Nominierungsverfahrens oder erst am Tag der ersten Wahlrunde wählbar sein? Laut BFMTV lautet die Antwort an die Vorsitzende des Rassemblement National wie folgt: „Die Antwort, die sie erhielt, lautete, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sein müsse.“ Die institutionellen Ressourcen erinnern ihrerseits daran, dass ein Kandidat für die Präsidentschaftswahl insbesondere den Status eines Wählers haben muss, während das Innenministerium betont, dass die nächste Präsidentschaftswahl im Jahr 2027 stattfinden wird. 

Der Kalender für 2027 wird daher entscheidend.

In diesem Zusammenhang gewinnt der Wahlkalender entscheidende Bedeutung. Die erste Runde der nächsten Präsidentschaftswahl ist für April 2027 angesetzt. Sollte Marine Le Pens Sperre im Urteil vom 7. Juli 2026 von fünf auf zwei Jahre reduziert werden, könnte sie rechtzeitig wieder kandidieren. Damit eine Kandidatur möglich bleibt, darf die Sperre, beginnend mit dem ursprünglichen Urteil vom 31. März 2025, zwei Jahre nicht überschreiten, während die Wahl voraussichtlich im April/Mai 2027 stattfinden wird.