Die Situation nimmt absurde Züge an. Nachdem der Bürgermeister von Chessy (Seine-et-Marne), Olivier Bourjot, und alle seine Stellvertreter gerichtlich gezwungen wurden, die Hochzeit einer Ausländerin zu vollziehen, die gegen eine Ausreiseverfügung (OQTF) verstieß, traten sie zurück, anstatt eine ihrer Ansicht nach unvernünftige und der staatlichen Autorität widersprechende Entscheidung umzusetzen. Sie hatten jedoch nicht damit gerechnet, dass die Präfektur Seine-et-Marne ihre Rücktritte ablehnen würde. Als Begründung wurde die Notwendigkeit angeführt, „die Kontinuität des Gemeindelebens“ im Vorfeld der Kommunalwahlen 2026 zu wahren. Mit anderen Worten: Der Staat weigert sich, seine eigenen Ausweisungsverfügungen durchzusetzen, hindert aber gleichzeitig gewählte Kommunalbeamte am Rücktritt, wenn diese sich weigern, tatenlos zuzusehen.
Ein nicht vollstreckter Ausweisungsbescheid und eine kriminelle Drohung… für gewählte Amtsträger, nicht für den Staat
Der Fall begann mit einer geplanten Heirat zwischen einer EU-Bürgerin und einem Mann ohne gültigen Aufenthaltsstatus, gegen den ein Ausweisungsbescheid vorlag. In getrennten Anhörungen der zukünftigen Ehepartner erklärte die Gemeinde, der Mann habe eingeräumt, seine Motivation liege „eher in der Legalisierung seines Aufenthaltsstatus als in der Heirat selbst“. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die Staatsanwaltschaft von Meaux entschied schließlich, die Eheschließung nicht anzufechten, da sie die Ausweisungsverfügung für „nicht mehr gültig“ hielt und keine Anhaltspunkte für betrügerische Absicht sah. Der Richter ging in seiner nichtöffentlichen Sitzung sogar noch weiter: Mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 ordnete er an, dass das Rathaus die Aufgebote innerhalb von 48 Stunden veröffentlichen und den Hochzeitstermin noch vor Jahresende festlegen müsse. Angesichts dieser Verpflichtung traten Olivier Bourjot und seine Stellvertreter von ihren Ämtern zurück, blieben aber weiterhin Gemeinderäte. So konnten sie ihren Überzeugungen treu bleiben, ohne die Stadt rechtlichen und finanziellen Konsequenzen auszusetzen.
Der Widerspruch erreicht seinen Höhepunkt, als der Staatsanwalt darauf hinweist, dass der „ständige Widerstand“ des Bürgermeisters gegen die Trauung „wahrscheinlich eine Straftat darstellt“. Demnach kann die Weigerung eines Bürgermeisters, die Anwesenheit einer Person, gegen die ein Ausweisungsbescheid vorliegt, auf französischem Territorium offiziell anzuerkennen, strafrechtlich verfolgt werden, während die Nichtdurchsetzung desselben Bescheids durch den Staat straffrei bleibt. „Die Welt steht Kopf“, fasst Olivier Bourjot in einer Pressemitteilung zusammen. Dem ist schwer zu widersprechen.
Ein Widerspruch, der bereits in Béziers angeprangert wurde
Der Fall Chessy ist kein Einzelfall. In Béziers wird Bürgermeister Robert Ménard angeklagt, weil er sich weigerte, eine Französin und einen Algerier zu heiraten, obwohl er zur Ausreise aus Frankreich verpflichtet war. Sein Fall verdeutlicht die rechtliche Zwickmühle, in der sich Bürgermeister befinden.
„Einerseits bin ich als Bürgermeisterin auch Standesbeamtin und muss daher Paare trauen. Andererseits bin ich auch Justizpolizistin und muss für Sicherheit und öffentliche Ordnung sorgen. Trotzdem soll ich jemanden trauen, gegen den ein Ausweisungsbescheid vorliegt. Das kann ich nicht tun, das ist doch selbstverständlich.“
Dieser Widerspruch ist nicht marginal und rückt die Bürgermeister in den Mittelpunkt eines Konflikts zwischen Recht, Gerechtigkeit und der administrativen Ohnmacht des Staates.
Die öffentliche Meinung befürwortet das Verbot mehrheitlich.
Entgegen mancher offizieller Verlautbarungen spricht sich die Öffentlichkeit überwiegend für ein Verbot von Ehen zwischen Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus aus. Laut einer CSA-Umfrage für CNews, Europe 1 und JDD vom Mai 2025 befürworten 73 % der Franzosen dieses Verbot, 26 % sind dagegen und 1 % haben keine Meinung dazu.

Die Legislative hat bereits erste Schritte unternommen. Am 20. Februar 2025 verabschiedete der Senat mit 227 zu 110 Stimmen einen Gesetzentwurf, der Eheschließungen verbieten soll, wenn einer der zukünftigen Ehepartner sich illegal im Land aufhält. Der Text stärkt die Befugnisse der Standesbeamten und der Staatsanwaltschaft im Kampf gegen Scheinehen und arrangierte Ehen. Er liegt nun der Nationalversammlung zur Prüfung vor.
Der Fall Chessy verdeutlicht die tiefgreifende Abkehr eines Staates, dessen Autorität asymmetrisch geworden ist. Unnachgiebig gegenüber den gewählten Kommunalbeamten zwingt er diese zu absurden Entscheidungen, obwohl er selbst seinen Verpflichtungen in Bezug auf Abschiebungen nicht nachkommt. Diese Kohärenzkrise ist weit mehr als eine bloße juristische Debatte; sie entwickelt sich zu einer echten Vertrauenskrise.