Mobiltelefone werden ab Beginn des Schuljahres 2026 an allen weiterführenden Schulen verboten sein.
Mobiltelefone werden ab Beginn des Schuljahres 2026 an allen weiterführenden Schulen verboten sein.

Ab dem Schuljahr 2026 werden Mobiltelefone an weiterführenden Schulen verboten sein. Bildungsminister Édouard Geffray bestätigte, dass die Maßnahme im Herbst in Kraft treten wird. Ziel ist es, die Schulzeit dem Lernen, der Interaktion zwischen den Schülern und dem Unterricht zu widmen. Das Verbot weitet eine bereits an Grund- und Mittelschulen geltende Regelung auf weiterführende Schulen aus.

Seit 2018 ist die Nutzung von Mobiltelefonen und internetfähigen Geräten in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen verboten, außer in den in der Schulordnung festgelegten Ausnahmefällen. Bislang konnten Gymnasien die Mobiltelefonnutzung zwar regeln oder verbieten, diese Entscheidung lag jedoch im Ermessen der einzelnen Schulen.  

Die Regel: Keine Handynutzung während der Schulzeit

Konkret bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler ihre Handys während des Unterrichts auf dem Schulgelände nicht benutzen dürfen. Die genauen Vorgehensweisen werden vor Ort festgelegt: Handys müssen ausgeschaltet und sicher verstaut werden, beispielsweise in einem Schließfach, einer dafür vorgesehenen Tasche oder einem anderen von der Schule gewählten System. Die Schulordnung regelt die Aufbewahrungsorte, die Nutzungsbedingungen und die Sanktionen bei Verstößen. Diese Maßnahme bedeutet nicht zwangsläufig, dass alle Handys am Eingang jeder Schule konfisziert werden. Sie etabliert jedoch eine landesweite Regel: Die freie Nutzung von Mobiltelefonen in Schulräumen ist nicht mehr gestattet. Die Schulen müssen die Umsetzung in einem gemeinsamen Rahmen organisieren, wobei Anpassungen je nach ihren jeweiligen Gegebenheiten möglich sind.  

Streng regulierte Ausnahmen

Ausnahmen sind weiterhin möglich. Diese können beispielsweise von Lehrkräften festgelegte Nutzungen im Bildungsbereich, Schüler mit Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen, die auf bestimmte Hilfsmittel angewiesen sind, oder bestimmte, in der Schulordnung festgelegte Fälle betreffen. Gymnasien mit Hochschulprogrammen können die Regelung für die betroffenen Schüler ebenfalls anpassen. Bei Nichteinhaltung kann das Telefon von Verwaltungs-, Lehr-, Unterstützungs- oder Aufsichtspersonal eingezogen werden. Die Bedingungen für die Einziehung und Rückgabe müssen in der Schulordnung festgelegt sein.  

Kontinuität von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule

Mit dieser Verlängerung will die Regierung die Kontinuität der Schulbildung – von der Grundschule über die Mittelstufe bis hin zur Oberstufe – gewährleisten. Das Programm „Telefone warten“, das ab dem Schuljahr 2025 an allen Mittelschulen eingeführt wurde, hatte die Einhaltung der Abstandsregeln für Mobiltelefone während des Schultages bereits verstärkt. Jede Mittelschule sollte in Absprache mit der Schulgemeinschaft ihren eigenen Umsetzungsplan festlegen.  

Der Beginn des Schuljahres 2026 sollte daher eine neue Phase markieren: Zum ersten Mal sollten französische Schüler ihre gesamte Schulzeit ohne kostenlose Nutzung des Telefons in der Schule absolvieren.  

Schulbeginn 2026: Bewerbungsstart im September

Zur Erinnerung: Das Schuljahr 2026/2027 beginnt am Dienstag, dem 1. September 2026. Ab diesem Datum gilt das Verbot an weiterführenden Schulen. Die Schulen müssen die neue Regelung vor Schulbeginn in ihre internen Abläufe integrieren.