Am Donnerstag stimmten die Abgeordneten des Parlaments zwei Gesetzesentwürfen der kommunistischen Fraktion zu, die darauf abzielen, die Stipendien zu erhöhen und deren Auszahlung auf 12 Monate auszudehnen.

Die Versammlung beschließt, die Studienbeihilfen an die Inflation anzupassen.
Die Versammlung beschließt, die Studienbeihilfen an die Inflation anzupassen.

Die Nationalversammlung hat am Donnerstag in erster Lesung zwei von der DDR-Fraktion (Kommunisten und Überseegebiete) eingebrachte Gesetzesentwürfe zur Reform der bedarfsorientierten Studienbeihilfen und zur Bekämpfung von Studentenarmut verabschiedet. Die Entwürfe sehen eine automatische jährliche Anpassung der Stipendienbeträge an die Inflation vor. Diese Maßnahme garantiert Stipendiaten eine automatische Erhöhung ihrer Förderung entsprechend den Lebenshaltungskosten.

Zahlungsfrist auf 12 Monate verlängert

Der Plan sieht außerdem die jährliche Auszahlung von Stipendien vor, von einem 10-monatigen System auf kontinuierliche Zahlungen über 12 Monate. Diese Verlängerung soll die Sommermonate abdecken, in denen viele Studierende trotz laufenden Bedarfs keine finanziellen Mittel haben. Die Abgeordneten prüften zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme der Seniorenbeihilfe (ASPA) im Rahmen eines separaten Gesetzentwurfs für Senioren.

Diese im April 2026 unter der Nummer 2710 eingebrachten Gesetzesentwürfe spiegeln den Wunsch wider, die soziale Unterstützung für gefährdete Bevölkerungsgruppen zu stärken. Obwohl die Texte vor ihrer endgültigen Verabschiedung noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen, stellen sie einen konkreten Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Studierenden aus besonders benachteiligten Verhältnissen dar. Die verlängerte Zahlungsfrist von zwölf Monaten bedeutet einen Bruch mit dem derzeitigen System, das häufig wegen seiner Unvereinbarkeit mit den Gegebenheiten des akademischen Kalenders kritisiert wird.

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