Verstaatlichung von EDF: Laut Rechnungshof eine „kostspielige“ Angelegenheit
Verstaatlichung von EDF: Laut Rechnungshof eine „kostspielige“ Angelegenheit

Die 100%ige Verstaatlichung von EDF, beschlossen im Jahr 2022 von Emmanuel Macron Angesichts der Energiekrise und des Wiederauflebens der Kernenergie wurde das Projekt vom Rechnungshof scharf kritisiert. In einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht hält die Institution das Projekt für „kostspielig für den Staatshaushalt“ und dessen Notwendigkeit sei „zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen“.

Der französische Staat, bereits Mehrheitsaktionär mit rund 84 %, hatte fast 9,7 Milliarden Euro für die vollständige Übernahme des französischen Energieriesen ausgegeben. Der Rechnungshof sieht in dieser Erhöhung auf 100 % jedoch lediglich „schwer identifizierbare Vorteile“.

Eine als weitgehend ungerechtfertigt erachtete Operation

Der Bericht erinnert daran, dass die öffentlichen Behörden bereits vor der vollständigen Verstaatlichung eine sehr bedeutende Kontrolle über EDF ausübten, und zwar nicht nur durch ihre Mehrheitsbeteiligung, sondern auch durch die Regulierung des Energiemarktes und die Ausrichtung der Energiepolitik.

Nach Ansicht der Finanzrichter erforderten weder die Fragen der Energiesouveränität noch der Finanzierungsbedarf des Konzerns noch der Wunsch nach einer Stärkung des Managements eine vollständige staatliche Übernahme des Unternehmens.

Diese Kritik kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die vollständige Übernahme von der Geschäftsführung als unerlässlich dargestellt wurde, um angesichts der durch Russlands Einmarsch in die Ukraine verursachten rasant steigenden Energiepreise strategische Entscheidungen zu beschleunigen.

Enorme Investitionen stehen bevor

Der Rechnungshof weist außerdem darauf hin, dass diese Verstaatlichung die finanzielle Belastung des Staates, der nun alleiniger Anteilseigner von EDF ist, unmittelbar erhöht, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen vor gigantischen Investitionen steht.

Dazu gehört das Programm zum Bau von sechs neuen EPR2-Kernreaktoren mit geschätzten Kosten von rund 72,8 Milliarden Euro. Die Institution merkt an, dass diese Ausgaben in einem Kontext erfolgen, der bereits durch eine deutliche Verschlechterung der französischen Staatsfinanzen gekennzeichnet ist.

Der Gerichtshof räumt zwar ein, dass die Operation in einer besonders angespannten Phase für EDF durchgeführt wurde, da das Unternehmen mit finanziellen und industriellen Schwierigkeiten sowie der europäischen Energiekrise zu kämpfen hatte, ist aber der Ansicht, dass mehr Zeit benötigt wird, um die langfristigen Auswirkungen zu beurteilen.

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