WIRTSCHAFT

Werden Bankangestellte, die Betrug begehen, bald in einer nationalen Datenbank registriert?

Werden Bankangestellte, die Betrug begehen, bald in einer nationalen Datenbank registriert?
Werden Bankangestellte, die Betrug begehen, bald in einer nationalen Datenbank registriert?

Der Abgeordnete Daniel Labaronne möchte eine nationale Datenbank erstellen, in der Mitarbeiter des Bankensektors aufgeführt sind, die für schwere Integritätsverstöße verantwortlich sind. Sein Gesetzesentwurf, den er am 7. Juli in der Nationalversammlung einbrachte, zielt darauf ab, zu verhindern, dass an Betrugsfällen beteiligte Personen ein Institut verlassen und anschließend eine sensible Position bei einer anderen Bank übernehmen.

Laut Angaben großer Bankennetzwerke, die im Erläuterungsbericht zitiert werden, wurden im Jahr 2024 fast 500 schwerwiegende Verstöße festgestellt, die zu einem geschätzten Schaden von 40 Millionen Euro führten. Einige Mitarbeiter sollen von organisierten Netzwerken missbraucht werden, um Konten zu eröffnen, über die durch Betrug, Sozialversicherungsbetrug oder Scheininvestitionen erlangte Gelder transferiert oder verschleiert werden.

Die Datei würde alle Berufsstatus umfassen, von Festangestellten bis hin zu Zeitarbeitern, einschließlich Auszubildenden, Praktikanten und Auftragnehmern. Banken hätten ausschließlich im Rahmen der Personalbeschaffung oder -vermittlung Zugriff darauf.

Eine Maßnahme, die den Gewerkschaften Sorgen bereitet

Der Text sieht vor, dass die Registrierung von einem autorisierten Vertreter der jeweiligen Institution nach Prüfung durch ein unabhängiges Expertengremium durchgeführt wird. Die Datenbank wird von einer öffentlichen Stelle verwaltet und beschränkt sich auf Identifikationsdaten; Strafregistereinträge sind ausgeschlossen. Die Daten werden maximal fünf Jahre lang gespeichert, sofern keine Gerichts- oder Verwaltungsverfahren anhängig sind.

Die betroffenen Personen sind über ihre Registrierung zu informieren und haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Beschwerde. Jede Bank, die neue, einen Mitarbeiter entlastende Informationen erhält, ist verpflichtet, dessen Löschung aus dem Register unverzüglich zu beantragen. Die genauen Verfahren werden durch einen Erlass des Wirtschaftsministers nach Konsultation der CNIL (französische Datenschutzbehörde) festgelegt.

FO Banques befürchtet jedoch, dass dieser Mechanismus die Grundrechte von Arbeitnehmern schwächen und eine Art berufliche Schwarze Liste auf Grundlage von Arbeitgeberentscheidungen schaffen könnte. Daniel Labaronne verspricht Änderungen zur Stärkung der Rechtssicherheit. Sein Vorschlag steht allerdings noch nicht auf der Tagesordnung: Der Abgeordnete hofft nun, ihn in ein zukünftiges Regierungsgesetz zur Korruptionsbekämpfung einbringen zu können.

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