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der erste Mensch in Spanien, der aufgrund psychischer Leiden Sterbehilfe in Anspruch genommen hat

Die 25-jährige Spanierin Noelia Castillo starb am Donnerstag, nachdem ihr das Recht auf Sterbehilfe gewährt worden war – eine Entscheidung, die von den katalanischen Behörden gebilligt und anschließend von den Gerichten bestätigt wurde. Ihr Leben, das von einer Reihe tragischer Ereignisse geprägt war, hat tiefe Trauer ausgelöst.

Drei Jahre vor ihrem Tod war sie Opfer einer Gruppenvergewaltigung in einer Gesundheitseinrichtung geworden. Dieses Ereignis veränderte seinen psychischen Zustand tiefgreifend.

Anschließend versuchte Noelia Castillo, sich das Leben zu nehmen, indem sie aus dem fünften Stock eines Gebäudes sprang. Sie hatte zwar überlebt, aber der Sturz hatte zu einer Lähmung ihrer unteren Gliedmaßen geführt, was ihren körperlichen und geistigen Zustand weiter verschlimmerte.

Ein von den Behörden genehmigter Antrag auf Sterbehilfe

Angesichts ihres ihrer Ansicht nach unerträglichen Leidens beantragte die junge Frau Sterbehilfe. Dieser Antrag wurde gemäß der spanischen Gesetzgebung zur Sterbehilfe geprüft, die 2021 in Kraft trat. Nach der Begutachtung erteilten die Gesundheitsbehörden Kataloniens ihre Zustimmung, eine Entscheidung, die anschließend von einem zuständigen Gericht bestätigt wurde.

Noelia Castillo hatte ausdrücklich darum gebeten, dass ihre Eltern während der Verhandlung nicht anwesend sein sollten.

Ein strukturiertes medizinisches Protokoll

Der Euthanasievorgang dauerte etwa fünfzehn Minuten. Er wurde unter Sedierung und Verabreichung von drei Medikamenten gemäß den in Spanien geltenden medizinischen Protokollen durchgeführt.

Sie gilt als die erste Person im Land, die Sterbehilfe vor allem aufgrund psychischen Leidens in Anspruch genommen hat – ein besonders heikles Thema in der öffentlichen Debatte.

Eine umstrittene Praxis

Mehrere europäische Länder, darunter Frankreich, erwägen Änderungen ihrer Gesetze zur Sterbebegleitung. In Spanien ist Sterbehilfe unter strengen Auflagen erlaubt, darunter eine medizinische und psychologische Begutachtung des Patienten.

Ansprüche aufgrund psychischer Störungen sind nach wie vor selten und besonders umstritten, da die Beurteilung schwierig ist und ethische Fragen aufgeworfen werden.

Der Fall von Noelia Castillo könnte somit zu einem Referenzfall in künftigen Diskussionen über die Kriterien für den Zugang zur Sterbehilfe werden, insbesondere wenn psychisches Leiden im Mittelpunkt des Antrags steht.